Am 31. Oktober ist Reformationstag. Dieser Tag, ist in Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Mecklenburg-Vorpommern ein Feiertag.
Doch was passierte da eigentlich vor etwas mehr als 500 Jahren? Am 31. Oktober 1517 schlägt Luther seine 95 Thesen an die Schlosskirche zu Wittenberg und prangert darin unter anderem den Ablasshandel an. Dieses Datum gilt als Beginn der Reformation und wird von evangelischen Christen als Reformationstag gefeiert. Am 4. Mai 1521 wird Luther von Kurfürst Friedrich dem Weisen auf die Wartburg bei Eisenach gebracht und lebt dort incognito als Junker Jörg.
Dort übersetzt Luther auch das Neue Testament aus dem Griechischen ins Deutsche. Im Jahr 1522, nachdem sich die Reformation etabliert hatte, kehrt Luther nach Wittenberg zurück.
Luther Wappen
Wappen auf den Namen Luther gibt es neben dem des Reformators Martin Luther mindestens fünf.
Das Älteste von ihnen sei einer Familie Luther von Kaiser Sigismund (1368-1437) verliehen worden, so wird es in Siebmachers großem Wappenbuch der bürgerlichen Geschlechter Deutschlands und der Schweiz mitgeteilt. Es zeigt zwei Rosen übereinander neben einer halben Armbrust.
Tatsächlich findet sich in den „Acta Lutherorum“ ein Blatt mit einem Wappen und mit dem Vermerk „Sigismundi Imperatoris Augusti munus collatum anno 1413“ (Als Geschenk erhalten von Kaiser Sigismund im Jahre 1413). Diese „Acta Lutherorum“ sind eine einzigartige Sammlung von Urkunden und Schriftstücken, welche die Familie Luther betreffen und deren Anfänge von Martin Luther selbst stammen. Das Wappenblatt selbst stammt jedoch nicht aus dem frühen 15. sondern nach der Schrift zu urteilen aus dem 16. Jahrhundert.
Es scheint sicher, dass Luther dieses Wappen gekannt hat, daß er es auch benutzte, ist nicht nachweisbar. Vielmehr schuf er sich eine eigene „Petschaft“, wie er dies nannte, die er in einem bekannt gewordenen Brief am 8. Juli 1530 an Lazarus Spengler nach Nürnberg beschrieb. Dieser Brief war Luthers Antwort auf die Frage Spenglers, wie denn diese Petschaft beschaffen sei.
Die Lutherrose
„Weil Ihr begehrt zu wissen, ob mein Petschaft recht getroffen sei, will ich euch meine ersten Gedanken anzeigen zu guter Gesellschaft die ich auf mein Petschaft wollte fassen, als in ein Merkzeichen meiner Theologie. Das erste sollte ein Kreuz sein, schwarz im Herzen, das seine natürliche Farbe hätte, damit ich mir selbst Erinnerung gäbe, dass der Glaube an den Gekreuzigten mich selig macht. Denn so man von Herzen glaubt, wird man gerecht. Solch Herz aber soll mitten in einer weißen Rose stehen, anzeigen, dass der Glaube Freude, Trost und Friede gibt. Darum soll die Rose weiß und nicht rot sein; denn weiße Farbe ist der Geister und aller Engel Farbe. Solche Rose steht im himmelfarbenen Feld, dass solche Freude im Geist und Glauben ein Anfang ist der himmlischen Freude zukünftig. Und um solch Feld einen goldenen Ring, dass solche Seligkeit im Himmel ewig währet und kein Ende hat und auch köstlich ist über alle Freude und Güter, wie das Gold das edelste, köstlichste Erz ist.“
Nach Meinung seiner Nachkommen hat Luther die Rose aus dem alten Wappen von 1413 mit den zwei Rosen neben der halben Armbrust entnommen. Sein eigenes Petschaftbild benutzte Luther nachweislich schon Anfang des Jahres 1517 (also schon vor seinem offenen Kampf gegen den Ablass) nicht nur zum Siegeln seiner Briefe, sondern er ließ es auch als Holzstockschnitzerei arbeiten und verwendete diesen zusammen mit anderen Wappen zum Abdruck seiner Schriften, um den damals bereits häufig vorkommenden fehlerhaften Raubdrucken entgegenzuwirken.
Am 15. September 1530 schrieb Martin Luther in einem Brief an Philipp Melanchton, dass er auf der Veste Coburg einen Siegelring mit seiner Rose vom sächsischen Prinzen und späteren Kurfürsten Johann Friedrich dem Großmütigen als Geschenk erhalten habe.
Das Wappen Martin Luthers in Siebmachers großem Wappenbuch der bürgerlichen Geschlechter Deutschlands und der Schweiz
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2013/10/Lutherrose.svg_.png512512Alexandra Scheiderbauerhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngAlexandra Scheiderbauer2021-10-31 09:00:502024-11-28 09:33:24Der Reformationstag: Über Luther und die Lutherrose
»feine adressen – finest« sprach mit Dr. Harald Heimbach, Geschäftsführer von Pro Heraldica, über das aktuelle Interesse an Heraldik und Genealogie, Wappenführung in Deutschland und wie auch Sie mehr über Ihre Familiengeschichte erfahren können.
Herr Dr. Heimbach, wie kommt man zu einem so ungewöhnlichen Beruf?
Das hat bei mir zweierlei Gründe. Während meines Wirtschaftsingenieurstudiums habe ich bereits als freier Mitarbeiter für Pro Heraldica gearbeitet, um mir mein Studium zu finanzieren.
Darüber hinaus war ich immer schon sehr geschichtsaffin und auch an meiner eigenen Familiengeschichte interessiert. Mit meinen eigenen Forschungsmöglichkeiten bin ich relativ schnell an die Grenzen des Machbaren gestoßen, sodass Spezialisten von Pro Heraldica meine Familiengeschichte professionell recherchiert und in Form einer Chronik auch aufgearbeitet haben. Lückenlos sind wir bis 1570 zurückgekommen.
Nach meinem erfolgreichen Studienabschluss hatte ich mehrere Angebote, unter anderem vom damaligen Geschäftsführer und Inhaber das Angebot, als Assistent der Geschäftsleitung einzusteigen. Mir hat sowohl das Thema als auch die Kundschaft sehr gefallen, was darin resultiert, daß ich jetzt schon seit 31 Jahren aktiv für Pro Heraldica tätig bin.
Wie ging es dann bei Ihnen beruflich weiter?
Bereits 1996 übernahm ich kommissarisch die Geschäftsleitung im Hause. Seit 1997 bin ich Hauptgesellschafter und seit 2001 alleiniger Gesellschafter von Pro Heraldica.
2001 war auch ein Schlüsseljahr für unser Haus, denn wir hatten an und für sich nur einen nennenswerten Wettbewerber in Deutschland, der interessanterweise auch in Stuttgart zu Hause war und bereits 1937 von einem renommierten Heraldiker und Genealogen namens Alfred Dochtermann gegründet wurde. 2001 konnte ich das Unternehmen mit der Bibliothek sowie auch das Archiv mit übernehmen.
Wie kommt es, dass gerade in Stuttgart die zwei maßgeblichen Unternehmen für Heraldik und Genealogie ansässig waren?
Das hat historische Gründe. Wie gesagt hat Alfred Dochtermann bereits 1937 das erste Unternehmen gegründet und für sehr viele namhafte Familien im südwestdeutschen Raum über viele Jahre gearbeitet.
Die Pro Heraldica wurde 1972 gegründet, feiert also im kommenden Jahr das 50-jährige Jubiläum und die Unternehmensgründung und daraus entstandene Ideen können mit Sicherheit auch auf das Unternehmen Dochtermann zurückgeführt wer-den.
Was sind heute ihre Beschäftigungsgebiete?
Wie der Firmenname schon vermuten lässt, sind wir u.a. in der Heraldik tätig, d. h. wir recherchieren nach historischen Führungsberechtigungen von Familienwappen. Wir führen Neustiftungen durch, d. h. Neugestaltungen von Familienwappen, Überarbeitungen und Richtigstellungen.
In Zusammenarbeit mit dem WappenHEROLD bringen wir Familienwappen, sowohl alte als auch neue, anschließend auch in der Allgemeinen Deutschen Wappenrolle zur Veröffentlichung und Registrierung und damit auch zur rechtlichen Absicherung.
Seit über 40 Jahren erstellen wir bereits kunsthandwerkliche Arbeiten, denn nur eine Tradition die gelebt wird, hat auch Überlebenschancen. Das beginnt beim klassischen Siegelring, geht über Briefpapier bis hin zu Porzellan, Glas, Silber, Stickarbeiten etc.
Der Bereich Genealogie hat in den letzten 25 Jahren massiv an Bedeutung bei uns im Unternehmen gewonnen. Für die Ahnenforschung unserer Kunden recherchieren wir mittlerweile in 32 Ländern. Das machen wir mit einem Stab von über 300 Mitarbeitern, was weltweit einzigartig ist. Dieses Netzwerk haben wir konsequent in 40 Jahren auf- und ausgebaut und sind damit weltweit Marktführer. Man könnte also behaupten, was wir nicht recherchieren und finden können, das gibt es auch schlichtweg nicht. Wir recherchieren heute in den USA, genauso wie in Australien oder in Russland, in Süditalien, Norwegen oder in Schottland.
Basierend auf den vielen Familiengeschichten und Familienchroniken, die wir geschrieben haben, durften wir auch für etliche familiengeführte Unternehmen tätig werden, wenn es darum ging, ein entsprechendes Jubiläum zu feiern, die Geschichte aufzuarbeiten, Unternehmensarchive zu erstellen und auch Firmenchroniken zu schreiben. Auch hier können wir heute bereits stolz auf 25 Jahre Erfahrung zurückblicken.
Wie würden Sie den klassischen Pro Heraldica Kunden beschreiben?
Im Prinzip können wir über die letzten 20 Jahre drei Trends feststellen:
1. Unsere Kunden wurden in den letzten 20 Jahren immer jünger. Vor 30 Jahren hätte ich das Durchschnittsalter unserer Kunden mit 55+ angegeben. Heute ist die Hälfte unserer Auftraggeber zwischen 35 und 40, teilweise noch jünger.
2. Ein Drittel unserer Kunden sind inzwischen weiblich. Viele Frauen leben tat-sächlich die Gleichberechtigung, sind an ihren Familiengeschichten, genauso wie an der Etablierung von Familientraditionen ähnlich interessiert, wie bis vor ungefähr 50 Jahre es nur die Männer waren, bzw. zum Ausdruck gebracht haben.
3. Auch unser Publikum ist in den letzten Jahren immer internationaler geworden. Rechnung getragen haben wir diese Entwicklung mit der Gründung der Pro Heraldica USA bereits in 2013. Heute haben wir Kundenanfragen aus Mexiko genauso wie aus Dubai, aus Aserbaidschan, Südafrika, den USA und allen europäischen Ländern.
Im Prinzip können wir von einem sehr heterogenen Publikum und Kundenkreis sprechen, der mit Sicherheit auch als sehr exklusiv zu bezeichnen ist. Wir arbeiten doch für sehr viele Unternehmerfamilien in ganz Deutschland, wobei wir durchaus auch ganz außergewöhnliche Kunden zu unserem Kundenstamm zählen dürfen.
Was sind die Beweggründe und Anlässe, warum sich Menschen an die Pro Heraldica wenden?
Die Gründe hierfür können ganz unterschiedlicher Natur sein.
In letzter Zeit waren dies verstärkt Anlässe wie z.B. die Geburt des ersten Kindes, bevorstehende Hochzeiten, also der Beginn eines neuen Lebenskapitels, was mit der Erstellung eines Familienwappens untermauert wurde.
Natürlich aber auch Firmengründungen, bei denen das Wappen dann als Firmenlogo verwendet wird.
Dieses begründet aus dem Wunsch, ideelle und emotionale Werte zu schaffen und an die nächsten Generationen weiterzugeben.
Durchaus aber auch, um mehr über die eigenen Gene und die eigene Geschichte im Zuge einer Familienforschung zu erfahren.
Getreu unserem Motto „ohne Herkunft keine Zukunft“. Woher soll man wissen, wo es hingeht, wenn man nicht weiß, wo man herkommt. Darüber hinaus sind durchaus einige selbstbewusste Kunden mit dabei, die nicht mehr für Fremdmarken und Logos Werbung laufen wollen, sondern im Prinzip sich selbst zur eigenen Marke kreieren.
Wie gehen Sie bei einer Familienforschung vor?
Grundsätzlich halten wir fest, welche Informationen und Unterlagen bei unseren Kunden in den Familien vorhanden sind. Wir benötigen einen konkreten Forschungsansatz für unsere Nachforschungen. Das ist in der Regel das älteste be-kannte Datum des ältesten bekannten Vorfahren.
Im zweiten Schritt legen wir mit unseren Kunden das Ziel der Nachforschungen fest. Gibt es besondere Wünsche? Sollen Militärgeschichten etc. aufgearbeitet werden, Familiengeheimnisse bzw. -sagen geklärt werden? Soll das Ziel der Nachforschung der klassische Stammbaum oder die Ahnentafel sein? Und wenn das feststeht, dann können wir, sobald eine Vollmacht und eine entsprechende Beauftragung vorliegen, auch für unsere Kunden aktiv werden. Familienforschung ist auch für uns in über 80 % der Fälle noch Archivforschung, d. h. wir müssen tatsächlich physisch in Archive gehen und anhand von Originalunterlagen recherchieren. Das hat den großen Vorteil, dass wir alle Informationen, die wir weitergeben können auch anhand von Dokumenten und Übersetzungen der Dokumente für unsere Kunden sauber belegen können.
Mit welchem Zeit- und Kostenrahmen müssen ihre Kunden bei einer Familienforschung rechnen?
Der Zeitrahmen ist schwierig zu beziffern, da auch wir abhängig sind von unterschiedlichen Faktoren. Das ist zum einen die Zugänglichkeit der Quellen, zum andern der Grad der Mobilität der Vorfahren. Dann auch der soziale Stand dieser Vorfahren. Grundsätzlich rechnen auch wir mit einer Bearbeitungszeit von durchaus einem Jahr, oder mehr. Je nachdem, wohin uns die Reise führt.
Auf jeden Fall liegt es auch in unserem Interesse, unsere Kunden mit in die Forschung einzubeziehen, indem wir in regelmäßigen Zeitabständen meist persönliche Treffen mit unseren Kunden vereinbaren, um diese über den aktuellen Fortschrittsstand zu informieren.
Damit kommen wir auch zur Kostenfrage. Im Wesentlichen führen wir solche Familienforschungen auf Erfolgshonorarbasis durch, da auch wir bei aller Professionalität im Vorfeld keine Ergebnisse prognostizieren können. Das Grundhonorar ist der einzig fixe Bestandteil und liegt bei knapp 2.000 €. Und alles andere wird, wie gesagt, erfolgsabhängig durchgeführt.
Wie sieht eine rechtmäßige Wappenführung in Deutschland aus?
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten in Deutschland rechtmäßig ein Familienwappen zu führen. Die erste Möglichkeit ist die Annahme eines historischen Familienwappens. Voraussetzung hierfür ist eine gut recherchierte Familiengeschichte, die möglichst weit zurückreicht und Vorfahren beinhaltet, deren sozialer Stand relativ hoch ist und auch eine Wappenführung ermöglicht.
In der Regel kann man davon ausgehen, dass es auf den meisten Familiennamen nicht nur ein Wappen in der deutschen Literatur gibt, sondern mehrere. Es ist aber wichtig zu beachten, dass der Führungsanspruch für ein historisches Familienwappen sich nicht von einer Namensgleichheit ableiten lässt, sondern von der genealogischen Herkunft. Sie sind zur Führung eines historischen Wappens nur dann berechtigt, wenn sie lückenlos nachweisen können, dass sie vom Stifter dieses Wappens abstammen.
Sollte dieses nicht der Fall sein, dann gibt es die zweite Möglichkeit und zwar eine solche Tradition neu zu begründen. Fast alle Familienwappen, unabhängig davon, wie alt sie sind, gehen auf solche Eigeninitiativen zurück. Auch wir stiften heute noch täglich für Familien Familienwappen neu. Eine Wappenstiftung ist immer eine Gradwanderung zwischen den Wünschen und Vorstellungen unserer Kunden einerseits und den heraldischen Regeln andererseits. Diese Regeln haben sich im Laufe der letzten 800 Jahre nicht geändert. Wir bringen in jedem Fall bei einer solchen Arbeit, die von uns gestifteten Familienwappen im Anschluss auch beim WappenHEROLD in der Allgemeinen Deutschen Wappenrolle zur Rechtsabsicherung und zur Registrierung.
Wie hat sich die Corona-Krise auf ihr Geschäft ausgewirkt?
Grundsätzlich stellen wir seit über 20 Jahren ein massiv gesteigertes Interesse sowohl an der Heraldik, als auch an der Genealogie fest. Das hat durchaus unterschiedliche Gründe. Die junge Generation ist emotional durch den zweiten Weltkrieg nicht mehr vorbelastet und in hohem Maße daran interessiert, was ihre Vorfahren erlebt haben.
Darüber hinaus gibt es mittlerweile große Datenbankanbieter, wie Ancestry und MyHeritage, die es geschafft haben, Hunderte Millionen von Familien weltweit für diese Themen zu begeistern. Deren Möglichkeiten sind auf die digitale Welt begrenzt. Es gibt durchaus viele Menschen, die darüber hinaus mehr wissen wollen. Die lan-den dann bei Spezialisten, wie der Pro Heraldica. Corona, wie andere Krisen auch, konnten unserem Haus Gott sei Dank nichts anhaben. Im Gegenteil – viele Menschen haben durch diese Krise mitbekommen was wirklich wichtig ist. Das ist zum einen die Gesundheit und zum anderen der familiäre Zusammenhalt. Die Wertediskussion ist neu angestoßen worden.
Unsere Kunden hatten auch wesentlich mehr Zeit und Muße, konnten auch nicht verreisen. Somit konnten wir uns im Jahr 2020 eines sehr guten Geschäftsverlaufes er-freuen und 2021 dürfte vermutlich das beste Geschäftsjahr unseres Hauses werden.
Wie sehen Sie die Zukunft der Pro Heraldica?
Die sehe ich grundsätzlich sehr positiv. Wir haben in den letzten 5 Jahren den Generationenwechsel im Haus hervorragend gemeistert und gute, junge Mitarbeiter/-innen für das Unternehmen gewinnen können. Wir liegen mit unseren Themen sehr im Trend der Zeit und haben es in den letzten 30 Jahren verstanden, einen sehr hohen Qualitätsstandard zu definieren und weltweit einen einmaligen Status in einem Nischenbereich zu schaffen.
Eine wichtige Aufgabe wird es zukünftig sein, den Internationalisierungsprozess konsequent weiter zu gehen und hierfür auch weiterhin engagierte und fachkundige Mitarbeiter zu suchen und einzustellen, die uns bei der professionellen Kundenbetreuung unterstützen und den hohen Ansprüchen unserer Kunden gerecht werden.
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2021/10/titel-feine-adressen-stuttgart-harald-heimbach.jpg842594Alexandra Scheiderbauerhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngAlexandra Scheiderbauer2021-10-07 10:25:592024-11-28 09:58:14Feine Adressen Stuttgart – Finden Sie Ihre Wurzeln
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2021/09/ADW-XXIV-Druck-1.jpg10001000Alexandra Scheiderbauerhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngAlexandra Scheiderbauer2021-09-09 14:35:412024-11-28 09:58:48Nur für kurze Zeit: Neue ADW zum Subskriptionspreis
Heute ist der Internationale Tag der Heraldik. Erstmals fand dieser Gedenktag am am 10. Juni 2013 statt.
Das gewählte Datum geht zurück auf das Jahr 1128, als Heinrich I. von England am 10. Juni seinen zukünftigen Schwiegersohn Gottfried V, Graf von Anjou, im Vorfeld der Eheschließung mit seiner Tochter zum Ritter geschlagen und ihm ein Abzeichen mit goldenen Löwen auf blauem Grund verliehen hatte.
Wappen von Gottfried V, Graf von Anjou. In Blau sechs (3,2,1) rotbewehrte und -gezungte goldene Löwen. Von Sodacan, Eigenes Werk, CC BY-SA 3.0, Link
Natürlich feiern wir die Heraldik auch an allen anderen Tagen im Jahr, aber heute im Besonderen! Falls Sie noch kein eigenes Wappen führen und dies zukünftig gerne tun möchten, informieren wir Sie gerne über die Möglichkeiten einer Wappenstiftung:
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2021/06/256px-Arms_of_Geoffrey_of_Anjou.svg_.png298256Alexandra Scheiderbauerhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngAlexandra Scheiderbauer2021-06-10 10:27:032024-11-28 09:59:4810. Juni – Internationaler Tag der Heraldik
Gestern Abend war unser Geschäftsführer Dr. Harald Heimbach zu Gast in einem Facebook Live zum Thema Familienwappen bei MyHeritage Deutschland. Wer den Livestream verpasst hat oder keinen Facebook Account besitzt, kann sich das Video hier noch einmal anschauen.
In seinem Vortrag erklärt Dr. Heimbach, wie eine Wappenstiftung gemacht wird, wer eine Führungsberechtigung hat und woraus sich diese ergibt. Anschließend geht er noch auf das Thema unseriöse Heraldik ein und stellt sich den Fragen der Zuhörer.
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2021/05/facebook-live-my-heritage.png311559Alexandra Scheiderbauerhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngAlexandra Scheiderbauer2021-05-06 09:57:412021-05-06 10:02:51Facebook Live zum Thema Familienwappen
Prinz Philip ist heute im Alter von 99 Jahren gestorben.
Prinz Philip, Duke of Edinburgh wurde am * 28. Mai jul./ 10. Juni 1921 greg. auf Korfu als Prinz Philip von Griechenland und Dänemark geboren, ; ; † 9. April 2021 auf Windsor Castle, Windsor, Berkshire, Vereinigtes Königreich.
Seit dem 20.11.1947 war er mit der britischen Thronfolgerin Elisabeth verheiratet. Seit ihrer Inthronisation im Jahr 1953 war er der Prinzgemahl der britischen Königin Elisabeth II.
Prinz Philip erhielt sein Wappen im Jahr 1947, weil Männer nicht ermächtigt sind, das Wappen ihrer Ehefrauen zu führen. Dieses Wappen wurde 1949 in das akutelle Wappen geändert. Das Wappen von Prinz Philipp ist geviert 1) Dänemark, 2) Griechenland, 3) Battenberg (stehen für seine Abstammungslinien), 4) Edinburgh (sein Herzogtum).
Den Titel des Prince of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland führt Philip erst seit 1957 durch Zuerkennung durch die Königin. Der Königin allein steht das Recht zu, diesen Titel an ihre direkten Verwandten zu übertragen. Das königliche Wappen darf jedoch nur die Königin allein führen, die unter anderem auch den Titel: Queen of the United Kingdom of Great Britain and Northern Ireland innehat.
Wappen Prinz Philip – Duke of Edinburgh
Der vollständige Titel von Prinz Philip lautet:
„His Royal Highness The Prince Philip, Duke of Edinburgh, Earl of Merioneth, Baron Greenwich, of Greenwich in the County of London, Royal Knight of the Most Noble Order of the Garter, Extra Knight of the Most Ancient and Most Noble Order of the Thistle, Grand Master and First and Principal Knight of the Most Excellent Order of the British Empire, Member of the Order of Merit, Companion in the Order of Australia, Companion in the Queen’s Service Order, Lord of Her Majesty’s Most Honourable Privy Council, Member of Her Majesty’s Privy Council for Canada.“ (Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Philip_Mountbatten,_Duke_of_Edinburgh
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2013/06/Prince_Philip1.jpg600474Alexandra Scheiderbauerhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngAlexandra Scheiderbauer2021-04-09 14:43:372022-05-06 07:25:36Prinz Philip Duke von Edinburgh
Ein Familienwappen (Vollwappen) hat folgende Bestandteile: Den Schild, den Helm, die Decken- und die Helmzier.
Heute widmen wir uns den verschiedenen Darstellungen des Helms.
In der Heraldik finden sich vier verschiedene Arten von Helmen: Topfhelm, Kübelhelm, Bügelhelm und Stechhelm.
aus: Handbuch der Heraldik Wappenfibel begründet durch Adolf Matthias Hildebrandt
Der Topfhelm
Der Topfhelm, die älteste Variante (Ende 12 Jhd.), war oben abgeflacht und saß auf der Schädeldecke des Trägers. Die Sichtöffung war durch eine verstärkte breite Spange in der Mitte in zwei Hälften geteilt.
Der Kübelhelm
Der Kübelhelm war eine Weiterentwicklung des Topfhelms und entstand im 13. und 14. Jh. Er bestand aus zwei bzw. vier Eisenplatten, die zusammengenietet und durch eine Schlussplatte gehalten wurden.
Topf- und Kübelhelm sind die ältesten Helmarten und werden stilecht nur in Kombination mit früh- und hochgotischen Decken und einem Dreieckschild verwendet. Diese Formen finden sich praktisch nur bei uradligen Geschlechtern. Sie wären nämlich alt genug, sodass sie diese Waffen tatsächlich auf Turnieren oder dem Schlachtfeld eingesetzt haben könnten.
Der Stechhelm
Der Stechhelm ist eine Fortentwicklung des Kübelhelms und schmiegte sich mit seinen Rundungen der Kopfform besser an. Sein Sehschlitz hatte keine Spange, der untere Teil des Helms war in der Mitte scharf profiliert. Er ragte am Sehschlitz über das Oberteil hinaus, so dass in Seitenansicht eine Spitze entstand. Der Stechhelm wurde im 14. und 15. Jahrhundert im Gestech, einem Turnier mit Lanzen, verwendet und bürgerte sich dann als Wappenhelm für bürgerliche Familien als geschlossener Helm ein.
Der Bügelhelm
Der Bügelhelm tritt seit Mitte des 15. Jh. im Zusammenhang mit dem Kolbenturnier auf. Hier ging es darum, dem Gegner mit einem Kolben die Helmzier herabzuschlagen. Der Sehschlitz wurde durch Bügel, später auch durch Gitter, vergrößert und ist dadurch stark erweitert. Der Bügelhelm wird in adligen Wappen verwendet.
Ab dem 15. Jahrhundert war der im Kolbenturnier verwendete Bügelhelm mit Helmkrone und Halskleinod ausschließlich den Wappen des Adels vorbehalten. Den bürgerlichen Wappen wurde ausschließlich der Stechhelm zugebilligt. Obgleich es historisch zahlreiche Ausnahmen gibt, hat sich die Handhabung des Bügelhelms als Helm in adligen Wappen und Stechhelm in bürgerlichen Wappen durchgesetzt und ist bis heute üblich.
Das Kreuz im Helm
Oft werden wir von Kunden auf die Bedeutung des Kreuzes im Helm angesprochen. Hierbei handelt es sich vornehmlich aber nicht um ein christliches Symbol. Vielmehr ist die kreuzförmige Aussparung in erster Linie ein Belüftungsschlitz und sorgt dafür, dass der Ritter unter dem Helm genügend Sauerstoff erhält und nicht erstickt.
Das Innenfutter
Das Innenfutter des Helmes ist traditionell immer rot tingiert. Der Helm selbst ist immer stahlfarben. Ausnahmen gibt es lediglich bei den Wappen Adeliger, bei denen der Helm teilweise golden oder silbern ist.
Die Wendung des Helmes
Die Wendung des Helmes passt sich an die Blickrichtung der Helmzier an, die wiederum von der Gestaltung des Wappens abhängt. Bestimmte Figuren werden immer im Profil, d.h. in Seitenansicht, gezeigt. Dies trifft auf fast alle Tiere zu. Vereinzelt ist jedoch auch eine andere Darstellung möglich und es geht beides, eine Frontansicht und eine Profilansicht, z.B. die Abbildung von Flügeln (offener und geschlossener Flug).
Heute vor 30 Jahren wurde mit dem Wirksamwerden des Beitritts der Deutschen Demokratischen Republik zur Bundesrepublik Deutschland die Deutsche Einheit vollendet.
Knapp ein Jahr zuvor, am 9. November 1989, hatte der Mauerfall die Einheit eingeläutet. Damit gehört dieser Tag zu einem der Ereignisse, bei denen sich fast jeder noch daran erinnern kann, unter welchen Umständen er davon erfahren hat. Wir haben bei unseren Mitarbeitern herumgefragt, wie sie von der Grenzöffnung am 9. November 1989 erfahren haben. Selbstverständlich interessiert es uns auch, wie Sie diesen Moment erlebt haben und freuen uns darüber, wenn Sie uns Ihren ganz persönlichen Maueröffnungs-Moment schildern!
Harald Heimbach, Geschäftsführer:
Ich befand mich 9. November 1989 auf einer Studienreise in Istanbul und saß mit einigen Kommilitonen in der Hotellobby. Wir sahen im türkischen Fernsehen einen Beitrag, wo Menschen auf der Berliner Mauer feierten. Da der Beitrag auf türkisch war, verstanden wir nicht genau, was genau los war und fragten deshalb ein paar anwesende Türken, die uns erklärten, dass soeben die Grenzen geöffnet worden sind.
Dr. Rolf Sutter, ehemaliger Forschungsleiter
Für mich war der Herbst 1989 eine hochemotionale Zeit. Doch einer der emotionalsten Momente war für mich nicht der 9. November, sondern der 30. September 1989, wo Hans-Dietrich Genscher in der Prager Botschaft den fast 4000 Flüchtlingen verkündete: “Wir sind zu ihnen gekommen um ihnen mitzuteilen, dass heute ihre Ausreise möglich geworden ist.” Da ich selbst in der Nachkriegszeit aufgewachsen bin und mitbekommen habe, welche Ungewissheiten und Ängste beim Aufbau der Mauer in Deutschland zu spüren waren, war es ein unbeschreibliches Gefühl, diese Worte zu hören. Beim eigentlichen Mauerfall in der Nacht vom 9. auf den 10. November sind mir dann Schauer immer wieder über den Rücken gelaufen.
Rita Koch, Genealogin (lebte in der DDR):
Ich hatte am 9. November 1989 Spätschicht und erfuhr von meiner Ablösung von der Maueröffnung. Ich konnte es nicht glauben und machte sofort den Fernseher an, als ich nach Hause kam. Was ich da im Fernsehen sah, war für mich unbegreiflich. Anfang Dezember sind dann mein Mann und ich mit unseren 3 kleinen Kindern im Trabi gen Westen gefahren, um die Tante in Iserlohn zu besuchen. Zusammen fuhren wir nach Dortmund auf den Weihnachtsmarkt. Was wir dort zu sehen bekamen, mussten wir erst einmal verdauen. Diese Vielfalt waren wir nicht gewohnt. Für die Kinder gab es kleine Geschenke (das erste Matchbox-Auto für den Jungen und für die 2 Mädchen Barbiepuppen). Davon erzählen die Kinder noch heute! Es gab auch Obst zu essen, das wir nicht kannten – Kiwi.
Alexandra Scheiderbauer
Am 9. November 1989 war ich bei meiner besten Freundin und auf einmal kam ihre Mutter ins Zimmer und erzählte uns, dass die Grenzen geöffnet wurden. Wir haben dann wie gebannt vor dem Fernseher gesessen und uns die Nachrichten angeschaut. Meine Klassenlehrerin ist damals sogar spontan von Offenburg nach Berlin gefahren und hat uns dann montags ganz stolz ihr Stückchen Mauer gezeigt, das sie mitgebracht hatte.
Wie haben Sie diesen ganz besonderen Tag in der Deutschen Geschichte vor 30 Jahren erlebt? Bestimmt erinnern Sie sich auch noch genau daran, wo sie von der Grenzöffnung erfahren haben.
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2014/07/Wappen-Deutschland.jpg390300Alexandra Scheiderbauerhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngAlexandra Scheiderbauer2020-10-03 09:13:352024-11-28 09:35:1230 Jahre Deutsche Einheit
Die Farben eines Wappens bezeichnet man in der Heraldik als Tinkturen. Die Farbgebung insgesamt wird als Tingierung bezeichnet. Sie dient dem signalhaften Kontrast von Hell und Dunkel. Jedes Wappen weist daher mindestens zwei Tinkturen auf, wovon die eine „Metall“ (also Gold oder Silber) zu sein hat.
Zur Verfügung stehen Rot, Blau, Grün und Schwarz sowie die Metalle Gold und Silber. Purpur kommt in der Regel nur in klerikalen, also kirchlichen Wappen zur Anwendung. Braun und andere Naturtönungen werden nur geduldet, wenn zwingende Gründe für ihre Verwendung sprechen.
Regeln für die Tingierung des Wappens
Die Farben im Wappen müssen sich so abwechseln, dass nach Möglichkeit nicht „Metall“ neben bzw. auf „Metall“ oder „Farbe“ neben bzw. auf „Farbe“ zu liegen kommt. Nur Details von Figuren oder besondere Teilungsformen können Ausnahmen bilden.
Alle Farben werden ausschließlich in einem einheitlichen kräftigen Grundton wiedergegeben. Nuancierungen wie Hellblau, Dunkelgrün etc. haben in der ernstzunehmenden Heraldik keinen Platz.
Im Übrigen gestattet die Wappenkunst, alle Gegenstände in allen heraldischen Farben zu färben. So kann ein Löwe beispielsweise grün, eine Stadtmauer blau oder ein Fuchs silbern sein, ohne dass damit der Aussage, die das Objekt versinnbildlicht, Abbruch getan wird.
Die Farben stehen in einer Rangskala, die sich aus der Häufigkeit ihres Vorkommens im Wappenwesen und damit aus ihrer allgemeinen Wertschätzung entwickelt hat. Sie beginnt mit Gold als erster Tinktur und reicht über Silber, Rot, Blau und Grün bis Schwarz. Werden in einem heraldischen Text die Farben in einer Aufzählung gebraucht, so hat sich deren Anordnung nach dieser Skala zu richten.
Symbolik von Wappenfarben
In vielen Texten wird über die Symbolik der Farben berichtet, die in einem Wappen verwendet werden. Allerdings lassen sich solche Deutungen von Werten, Bedeutung und Wichtigkeit als Spekulationen einordnen. Streng genommen sind diese wissenschaftlich nicht zu belegen.
Die Wahl der Farben und Figuren hing von Anfang an davon ab, worauf sich die Gestaltung bezog. Die Kontraste, die eine leichte Erkennbarkeit auf große Entfernung gewährleisten, werden durch die Beschränkung auf wenige und klare Farben erzielt. Diese sind in zwei Hauptgruppen eingeteilt: die Farben im engeren Sinne und die Metalle.
Die Metalle Gold und Silber können durch die nächstgelegenen Naturfarben Gelb bzw. Weiß vertreten werden, was zumeist – besonders auf dem Gebiet der Kommunal- und Staatsheraldik – auch der Fall ist. Die Farben werden nach der Reihenfolge der Häufigkeit, in der sie vorkommen, aufgezählt: Rot, Blau, Grün und Schwarz.
In der Wappenbeschreibung (Blasonierung), die auf englischen und altfranzösischen Vorbildern beruht, haben die Farben eigene Benennungen:
Gelb (Gold): or
Weiß (Silber): argent
Rot: gueules
Blau: azure
Grün: sinople (vert)
Schwarz: sable
Eine allgemeingültige Deutung der Farben nach besonderen Wertvorstellungen war zu keiner Zeit bei der Farbwahl maßgeblich. So eine Farbwahl kommt höchstens in Ausnahmefällen in Betracht. In alten Leitfäden der Heraldik wird sie allerdings aufgeführt. Bei der Schaffung von historischen Familienwappen hat die Sinndeutung der Farben aber nie eine Rolle gespielt.
Es gab im Verlauf der heraldischen Geschichte auch Sonderfarben, wie Braun und Orange. Diese werden allerdings, mit Ausnahme des Purpur der klerikalen Heraldik, heute nicht mehr als klassisch eingestuft.
Eine Sonderstellung nehmen die sogenannten Pelzwerke ein, die manche Heraldiker ebenfalls zur Gruppe der Farben rechnen. Sie stammen aus der Frühzeit der Heraldik und werden heute nur in Ausnahmefällen eingesetzt.
Die Benennungen erinnern teilweise an vorderasiatische Sprachen aus der Zeit der Kreuzzüge. So geht der Name „Feh“ (vair) – eine Musterung wie echtes Pelzwerk – wohl auf die weitgespannten Handelsbeziehungen im Mittelalter zurück. An den militärischen Ursprung von Wappen erinnert eine weitere Eigentümlichkeit. Blasonierungen (Wappenbeschreibungen) gehen von der Vorstellung aus, dass der Wappenträger sein Wappen aus seiner Sicht, von seinem Standpunkt aus beschreibt. Was der Beschauer links sieht, ist demnach rechts. Was der Beschauer rechts sieht, ist dementsprechend links.
Schraffuren
Ein Hauptmerkmal der Heraldik sind, wie gesagt, die Farben. Allerdings gibt es Darstellungsformen, die eine Wiedergabe der Farben nicht ermöglichen. Dies sind in erster Linie – bereits in der heraldischen Frühzeit – die Siegel. Für die Formen der Heraldik sind die Siegel nichtsdestoweniger eine erstrangige Erkenntnisquelle.
Seit der Vervollkommnung der Reproduktionstechnik im 15. Jahrhundert wurde dem Mangel der farblosen Siegel schrittweise durch grafische Mittel abgeholfen.
Anstelle der von der jeweiligen Sprache abhängigen Buchstaben, mit denen anfänglich die Felder oder Figuren gekennzeichnet wurden, setzten sich seit Beginn des 17. Jahrhunderts Schraffuren durch. Diese repräsentierten die Farben und erfuhren schließlich internationale Akzeptanz. Bei heutiger künstlerischer Gestaltung ist es allerdings ratsam, mit dem Gebrauch der Schraffuren sparsam umzugehen.
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/08/Heraldik-Farben.jpg187486Alexandra Scheiderbauerhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngAlexandra Scheiderbauer2020-09-03 13:07:522024-11-28 09:35:32Farben in der Heraldik
In unserem heutigen Beispiel zeigen wir Ihnen ein Wappen, das exemplarisch für viele Einreichungen bei uns im Hause ist. Im Beispiel zeigen wir das Wappen einer Familie Zahn.
Vielerorts, und natürlich auch im Internet, gibt auch die Möglichkeit, ein Familienwappen für kleines Geld zu bestellen. Wir wollten einmal testen, was man dafür so geboten bekommt.
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2020/04/wappenbrief-kech-fake.jpg1190841Dr. Harald Heimbachhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngDr. Harald Heimbach2020-06-04 10:44:472024-11-28 10:00:32Unseriöse Heraldik: Teil 2
Nahezu täglich prüfen wir eingereichte Wappen auf die Führungsberechtigung des Einreichers und die heraldische Richtigkeit. Dabei kommen so einige Kuriositäten zu Tage. Bestimmte Muster tauchen immer wieder auf. Diese möchten wir Ihnen auf dieser Seite anhand von ausgesuchten Beispielen vorstellen.
https://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2020/04/brock-families-around-the-world.jpg755544Dr. Harald Heimbachhttps://pro-heraldica.de/wp-content/uploads/2018/07/Logo_156-hoch.pngDr. Harald Heimbach2020-05-28 11:43:312024-11-28 10:00:46Unseriöse Heraldik: Teil 1
Heute wäre der 100. Geburtstag unseres früheren Bundespräsidenten Richard Karl Freiherr von Weizsäcker (*15.04.1920 in Stuttgart, † 31. Januar 2015 in Berlin).
Übrigens hat Dr. Ottfried Neubecker, der maßgeblich an der Gründung und Entwicklung von Pro Heraldica beteiligt war und im Jahr 1982 in Anerkennung der um Volk und Staat erworbenen Besonderen Verdienste das Verdienstkreuz am Bande der Bundesrepublik Deutschland erhielt, auch die Wappen der beiden Bundespräsidenten Heinrich Lübke und Gustav Heinemann gestaltet. Für den ehemaligen Bundespräsidenten Roman Herzog hat Pro Heraldica unter Harald Heimbach die Familienforschung übernommen.
Hier ein Auszug aus dem Generalregister Wappenführender Familien Band I, 1945-1985:
Handsigniertes Exemplar des Generalregister Wappenführender Familien, Band I, 1945-1985. Das Familienwappen von Weizsäcker mit Signatur von Richard v. Weizsäcker
Eine historische Wappenstiftung:
Das Familienwappen des Bundespräsidenten Freiherrn von Weizsäcker
Die genealogische Übersicht über das Geschlecht von Weizsäcker ist an mehreren leicht zugänglichen Orten veröffentlicht. Zweck der folgenden Zeilen soll, sein, unbeantwortet gebliebene Fragen zu beantworten. Diese sind:
1. Schrieb sich der Erwerber des Freiherrnstandes Karl oder Carl?
2. Wann und auf welche Weise ist das freiherrliche Wappen entstanden?
3. Worauf gründet sich die “Adelspartikel” in der Zeit vor 1916?
1. Die Durchsicht der württembergischen Staatshandbücher und der Personalakten ergibt eindeutig: Karl mit K. Alle genealogischen Publikationen schreiben voneinander ab: Carl mit C.
2. Das freiherrliche Wappen ist erst im Jahre 1916 anlässlich der Erteilung des erblichen Freiherrenstandes geschaffen worden. Dass es auf einem überlieferten Wappen beruht, außerdem Elemente des Wappens von Meibom verwertet hat, ist bekannt. Auf welche Weise die Anleihen vorgenommen und kombiniert worden sind, wurde bisher noch nicht dargelegt.
3. In allen genealogischen Publikationen, die den württembergischen Personaladel erwähnen, welcher die Erhebung in den erblichen Freiherrnstand vorausging, fehlen die Tagesdaten, zum Teil sogar die Jahreszahlen.
Der Erwerber des Freiherrntitels, der Großvater des jetzigen Bundespräsidenten, hat eine bemerkenswert konsequente Laufbahn durchlebt, die hier nur soweit nötig heranzuziehen war.
Er war der Sohn von Karl Heinrich Weizsäcker, geboren in Öhringen am 11.12. 1899 (2), seit dem 29.3.1861 durch Verleihung des Ritterkreuzes des Ordens der württembergischen Krone personaladlig, d.h. befugt, seinem Namen ein “v” voranzusetzen. Dieser Zusatzbuchstabe wurde in allen Personalbogen, wo es angängig war, nachgetragen.
Der Personaladel
Der Personaladel war eine württembergische Spezialität, die neben der Einteilung der Untertanen in Rangklassen durch das Statut des am 23.9.1918 gestifteten Ordens der württembergischen Krone geschaffen worden war. Bis 1892 stand der Personaladel allen Inhabern dieses Ordens, ursprünglich: Großkreuzen, Kommenthuren und Rittern zu.
Seit der Umorganisation vom 19.09.1870 verbleib dieses Privileg, nur den nunmehrigen vier oberen Klassen, Großkreuzen, Kommenthuren mit bzw. ohne Stern, Ehrenrittern (ab 1892 Ritttern erster Klasse gleichzusetzen). Der am 11.8.1892/1.9.1892 geschaffenen Stufe der Ritter zweiter Klasse wurde dieses Vorrecht ebenso wenig zuteil wie allen Klassen des Friedrichs-Ordens.
Den personaladligen Personen war neben der Titelführung gestattet, das Ordenszeichen ihrem Wappen beizufügen. Wenn ein Wappen fehlte, so wurde es nicht verliehen, wie überhaupt so wenig Konsequenzen im gewandelten bürgerlichen Leben aus dem Personaladel erwuchsen, dass die Kritik an dieser Einrichtung etwa seit der Jahrhundertwende nicht verstummte und schließlich am 1. September 1913 mit der Aufhebung durch königliche Verordnung (3) erfolgte.
Wie weit der Personaladel den Ehefrauen zugute kam, ist in der spärlichen Literatur (4) umstritten. Aus den Ordenslisten geht aber hervor, dass Damen ebenfalls mit “v” eingetragen werden konnten.
Der Personaladel stand gemäß der am 18.10.1821 gegebenen Rangordnung der Königlichen Diener und Beamten der ersten bis vierten Rangstufe zu (5). Es war hier nicht zu untersuchen, ob es Personen gab, die ohne Verleihung des Kronenordens bereits dank der Rangordnung personaladlig waren.
Da der Freiherrntitel an Karl von Weizsäcker zu einem Zeitpunkt verliehen worden ist, als er bereits die Adelspartikel führen durfte, erhebt sich die Fragen, aus welchem Anlass er und eventuell seine Vorfahren im Mannesstamm bereits als “von Weizsäcker” zu titulieren waren.
Karl Heinrich Weizsäcker (1822-1899) erhielt am 29.3.1861 den Kronenorden und war von da an personaladlig. Hieran änderte sich natürlich nichts durch die Beförderung zum Kommenthur am 7.8.1877.
Sein Sohn Karl Hugo, geboren Stuttgart 25.2. 1853, gestorben ebd., 2.2.1926, erhielt 1900 das Ehrenkreuz des Kronenordens, anscheinend im Zusammenhang mit seiner Ernennung zum Chef des Departements des Kirchen- und Schulwesens, die ihm ohnehin den Personaladel bescherte, dann Präsidenten des Staatsministeriums usw. und am 2.2.1906 das Großkreuz dieses Ordens. Dessen ältester Sohn Karl Viktor ist am 4.9.1914 in Frankreich gefallen und kam also nicht mehr in den Genuss des erblich verliehenen Freiherrntitels. Das gilt natürlich auch für ERnst Viktor, geboren, 24.1., gestorben 3.2.1915. Alle anderen Nachkommen von Karl Hugo Freiherrn von Weizsäcker sind Freiherrn bzw. Freiinnen von Weizsäcker mit dem gleichen, seit 1916 neu gestalteten Wappen. Nur diese Träger des Namens von Weizsäcker sind zur Führung des Wappens befugt, besonders nicht die verschiedenen personaladligen von Weizsäcker, z.B.: Theodor (1880, 1889 Kommenthur, 1899 Kommenthur mit Stern, 1906 Großkreuz), Wilhelm (1895 Ehrenkreuz). Karl Hugo (1853-1926) war, wie bekannt, seit dem 8.7. 1879 mit Viktorie Wilhelmine Sofie Pauline v. Meibom verheiratet. Bei der Gestaltung des Familienwappens wurde das Wappen des Geschlechts v. Meibom herangezogen und war in einer Form, die von allen einschlägigen Publikationen so sehr abweicht, dass man annehmen möchte, die Weizsäcker´sche Form sei aufgrund von Beschreibungen ohne Einsichtnahme in heraldische Literatur entstanden. Zu dieser Vermutung darf man gelangen, weil die Abbildungen in der Literatur mit Originalsiegelabdrucken in der großen Siegelsammlung des Deutsche Museums für Familienwappen übereinstimmen (6).
Die Erhebung in den Freiherrnstand
Aus Anlass seines 25jährigen Regierungsjubiläums erhob König Wilhelm II. unter dem 5. Oktober 1916 den Präsidenten des Württembergischen Staatsministeriums mit folgendem Schreiben in den erblichen Freiherrnstand:
Mein lieber Präsident des Staatsministeriums, Staatsminister der Auswärtigen Angelegenheiten Dr. von Weizsäcker!
Um Ihnen für die langjährigen und ausgezeichneten Dienste, die Sie dem Lande und der Krone in den höchsten staatlichen Ämtern geleistet haben und Ihrer gegenwärtigen Stellung in schwerer verantwortungsvoller Zeit noch leisten, eine besondere Anerkennung und Auszeichnung, sowie einen Beweis meiner persönlichen Dankbarkeit und Wertschätzung zu Teil werden lassen, habe ich mich bewogen gefunden, Sie am Vorabend meines 25jährigen Regierungsjubiläums in den erblichen Freiherrnstand des Königreichs sportelfrei zu erheben.
Indem ich hoffe, Ihnen und Ihrer Familie durch diese Ehrung eine Freude zu bereiten, bin ich mit der Versicherung meiner unwandelbaren wohlwollenden Gesinnung
Ihr gnädiger König
m.p. Wilhelm.
Stuttgart,
den 5. Oktober 1916.
An den Präsidenten des Staatsministeriums,
Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten
Dr. von Weizsäcker
Die hierüber ausgestellte Urkunde lautet:
WIR
WILHELM II.
von Gottes Gnaden König von Württemberg, tun kund zu wissen:
Da wir die Absicht haben, dem Präsidenten unseres Staatsministeriums, Unserem Staatsminister der auswärtigen Angelegenheiten, Minister der Familienangelegenheiten unseres Hauses und Ordenskanzler Karl Hugo von WEIZSÄCKER, Dr. jur. et med.hon.c. der Universität Tübingen, Großkreuz Unseres Ordens der Württembergischen Krone und Unseres Friedrichsordens, Inhaber Unseres Wilhelmskreuzes, unserer goldenen Militär-Verdienst-Medaille, der Landeswehrdienstauszeichnung zweiter Klasse, der silbernen Jubiläumsmedaille und Unserer silbernen Hochzeitsmedaille, Großkreuz, des königlich Preußischen Roten Adler-Ordens, Inhaber des Eisernen Kreuzes zweiter Klasse mit der Spange und der Deutschen Kriegsdenkmünze für Kombattanten, Ritter des königlich Bayerischen Haus-Ritterordens vom heiligen Hubert, Großkreuz des königlich Bayerischen Verdienst-Ordens der Krone, des Großherzoglich Badischen Ordens Berthold des Ersten, des Großherzoglich Mecklenburgischen Hausordens der Wendischen Krone mit der Krone in Gold und des Herzoglich Braunschweigischen Hausordens Heinrichs des Löwen, Inhaber des Fürstlich Lippischen Ehrenkreuzes erster Klasse, Großkreuz des Österreichisch-kaiserlichen Leopold-Ordens , für die langjährigen und ausgezeichneten Dienste, die er dem Lande und der Krone in den höchsten staatlichen Ämtern geleistet hat und in seiner gegenwärtigen Stellung in schwerer verantwortungsvoller Zeit noch leistet, eine besondere Anerkennung und Auszeichnung sowie einen Beweis unserer persönlichen Dankbarkeit und Wertschätzung zu Teil werden zu lassen, haben wir uns in Gnaden bewogen gefunden, ihn am Vorabend Unseres fünfundzwanzigjährigen Regierungsjubiläums für sich uns seine ehelichen Nachkommen in den erblichen Freiherrnstand des Königreiches zu erheben.
Indem wir demzufolge ihm und seinen ehelichen Nachkommen alle mit dem Freiherrnstand verbundenen Rechte und Vorzüge hiermit verleihen, wollen Wir ihnen zugleich gestattet haben, in allen Verhandlungen, sei es vor Gericht oder außergerichtlich, den Freiherrntitel zu führen und des hiernach beschriebenen und hierneben abgebildeten Wappen sich zu bedienen.
In Blau drei goldene Weizenähren auf grünem Boden. Auf dem gekrönten Helme mit blau-goldenen Decken der aus einem schräg nach vorne stehenden Stamme hervorwachsende naturfarbene Birken- oder Maibaum des von Meibom´schen Wappens.
Wir gebieten nun hierdurch, dass alle Unsere Staatsdiener und Beamte sowie alle Unsere Untertanen den genannten Freiherrn von Weizsäcker samt seinen ehelichen Nachkommen nicht nur für Freiherrn unseres Königreichs anerkennen, sondern solche auch, wo es ihr Amt und Pflicht erfordert, bei der ihnen andurch verliehenen Freiherrnwürde jederzeit unverweigerlich handhaben sollen.
Zur Bestätigung alles dessen haben wir die gegenwärtige Urkunde eigenhändig unterzeichnet und derselben Unser großes Königliches Insiegel anhängen lassen.
So gesehen in Unserer Königlichen Residenzstadt Stuttgart am fünften Tage des Monats Oktober nach Christi Geburt im Eintausend neunhundert und sechzehn, Unserer Regierung im fünf und zwanzigsten Jahre.
gez. Wilhelm
Für den Staatsminister
der auswärtigen Angelegenheiten.
Staatsrat
ggez. Freiherr von Linden
Ob das Ausfertigungsdatum chronologisch korrekt ist, lässt sich aus den Akten des Hauptstaatsarchivs nicht herauslesen. Eher das Gegenteil. Der zeitliche Ablauf beginnt mit der Anfrage der Redaktion des Staats-Anzeigers für Württemberg. Professor Haug, welcher der begnadeten Excellenz am 6.10.1916 “eherbietigste Glückwünsche auszusprechen sich (mir) gestattet(t)”, ob die Erhebung in den Freiherrnstand im Staats-Anzeiger amtlich bekanntgegeben, in welcher Form “nichtamtlich” erwähnt werden solle” Innerdienstlich wurde festgehalten: “Exzellenz haben durch Fernsprecher danken und sagen lassen, dass eine ausdrückliche Veröffentlichung im amtlichen oder nichtamtlichen Teil des Staats-Anzeigers unterbleiben müsse, dass Exzellenz jedoch nichts dagegen erinnern wolle, wenn die Verleihung durch Einfügung der Worte “der anlässlich des Regierungsjubiläums in den Freiherrnstand erhobene Ministerpräsident Dr. von Weizsäcker an einer geeigneten Stelle der Beschreibung der weiteren Jubiläumsfeierlichkeiten erwähnt werde”.
So gesehen, indem der Staats-Anzeiger vom 7. Oktober von 1916 meldet: “Den Beginn machten die am K. Hofe beglaubigten Gesandten…”, die Handschreiben ihrer hohen Souveräne überbrachten. Es folgten die Staatsminister, in deren Namen der aus Anlass des Regierunsjubiläums in den Freiherrnstand erhobene Ministerpräsident Dr. von Weizsäcker das Königspaar in feierlicher Ansprache beglückwünschte, sodann…”Das Königspaar dankte huldvoll auf alle Glückwünsche.”
Der nächste Schritt war die Beschaffung einwandfreier Wappenvorlagen, die wegen der Kriegsverhältnisse auf Schwierigkeiten stieß. Auftraggeber war der Direktor der Königlich Württembergischen Archivdirektion in seiner Eigenschaft als Wappenzensor (7), Dr. von Schneider, welchem unter dem 24.1.1917 der damalige Unteroffizier der Ersatz-Kompanie Horb in Oberndorf am Neckar schrieb:
Der Wappenentwurf
Sehr geehrter Herr Direktor!
Anbei eine Zeichnung des Freiherr von Weizsäcker´schen Wappens. Eine zweite Zeichnung habe ich beinahe fertig. Aber das Original auf Pergament! Wenn nun die beiliegende Zeichnung allen Wünschen entspricht, so stände der Ausführung für das Diplom selbst nichts mehr im Wege. Aber nun ist Urlaubssperre bis 19.2. und man bekommt nur Urlaub, wenn amtlich belegt werden kann, dass der Urlaub nötig oder dringend ist. Hier könnte ich das Diplom kaum fertigen, da mir nicht einmal Raum und Licht zur Verfügung steht, auch die nötigen Utensilien fehlen. Ihr freundlicher Rat wäre mir ebenfalls erwünscht, ja nötig. Ihren weiteren Dispositionen sehe ich entgegen.
Mit freundlichen Grüßen und vielen Dank ergebenst
Gustav Hoetzer
Der Wappenzensor erbat sich unter dem 26.1.1917 einen Bescheid seitens der Kanzleidirektion des Ministeriums der auswärtigen Angelegenheiten, über deren Beantwortung ein Randvermerk vom 26.1.1917 aussagt: “Seine Excellenz sind mit der beiliegenden Ausfertigung des Wappens und der von dem Archivdirektor in Aussicht genommenen Anweisung an den Wappenmaler einverstanden, wollen aber nicht, dass für letzteren ein Urlaub zur Fertigung des Wappens für das Diplom erbeten wird. Hiervon habe ich den Archivdirektor mündlich verständigt.”
Wappen v. Meibom aus: H. Grote, Geschlechts- und Wappenbuch des Königreichs Hannover und des Herzogthums Braunschweig, Hannover 1852. Tafel F6.
Im Mai konnte der Geschäftseingang wieder aufgenommen werden, indem das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten (Staatsrat von Linden) dem Ministerium des Inneren eine Abschrift des Freiherrendiploms und eine Skizze des dem Staatsminister Dr. Freiherrn von Weizsäcker verliehenen Wappens mit dem Erfolg zur Verfügung stellte, dass nunmehr die Eintragung in die Personal-Matrikel des nichtbegüterten Erbadels im Königliche Württemberg erfolgen konnte. Darüber wurden am 14.Januar 1918 ein Aktenvermerk folgenden Inhalts angelegt: “Seiner Exzellenz vorzulegen.”
Nach Rektor W. in Calw. aus: O. v. Alberti, Württemberg. Adels- und Wappenbuch 2. Bd., Stuttgart 1899-1916 Nr. 3820
Nach Mitteilung S.E. des Herrn Staatsrats von Linden ist die Erhebung in den Freiherrnstand sportelfrei erfolgt. Das Ministerium der auswärtigen Angelegenheiten ging bei seinem Antrag in die Personal-Matrikel davon aus, dass diese auch sportelfrei erfolgt. Ich teile diese Ansicht und bitte Seine Exzellenz um geneigte Zustimmung.” Als Begründung wird festgehalten “der Nachlass, der gemäß Sporteltarif Nr. 2,1,c im Mindestbetrag von 30M angesetzten Sportel wird im Gnadenweg verfügt, da auch die Erhebung in den Freiherrnstand sportelfrei erfolgt ist.”
Die Sachkosten für das Wappen
Nun konnte auch abgerechnet werden. Trotz der sportelfreien Verleihung des Freiherrntitels sind dennoch Sachkosten entstanden und vom Begnadeten mit 411,50 Mark erstattet und am 14. und 15. Mai folgendermaßen verwendet worden:
Es erhielten
der Wappenzensor die übliche Gebühr 24M
der Zeichenlehrer Gustav Hoetzer, Lehrer an der Königlichen Kunstgewerbeschule in Stuttgart für Entwurf und Ausführung des Freiherrlich von Weizsäcker´schen Adelswappens 90M
Gustav Gläser, Werkstätte für kunstgewerbliche Lederarbeiten, Stuttgart, für ein Adelsdiplom in ff roten Seidensammet gebunden die Innenseite der Decke mit 1a weißer Moiréseide ausgestattet, hierzu geliefert ein Blatt und drei Doppelblatt echte Kalbspergament-Haut extra stark zusammen 126 M 50 Pf
Wilhelm Schauffler, Hofdrehers Erben in Stuttgart (Hermann Fußlocher) für eine Adelskapsel, randiert und galvanisch vergoldet 45 M plus Teuerungszuschlag 5 M, zusammen 50M
Hermann Mergenthaler, Posamentfabrik, Stuttgart (A. Nothdurft), für Schnur und Quasten (1Paar) 6 M
Louis Bode, Lithographische Anstalt und Steindruckerei in Stuttgart, für den Druck des Kopfbogens (Pergamentdruck) 6M
C.F. Authenrieth, Stuttgart, für 1/4 kg Siegellack 8 M
Summe 310 M 50 Pf
Hinzu kamen 101 Mark “Kanzleigeschenk”, das gemäß einem Vorschlag von Staatsrat von Linden folgendermaßen verteilt wurde: Sekretär Weber, der das Diplom geschrieben hat 46 M
Sektretär Bander 40M
Hausverwalter Dobler 10M
Portier Boldt 5M
zusammen 101M
Anmerkungen:
(1) vor allem: Genealogisches Handbuch der freiherrlichen Häuser B, Bd.1, Bd. 7 der Gesamtreihe, Glücksburg 1954, S. 461-464; Bd. 62 der Gesamtreihe, Freiherrn B, Band VI, S. 446-448
(2) Allgemeine Deutsche Biographie, 55. Band, Leipzig 1910, S. 27-38
(3) Regierungsblatt für das Königreich Württemberg, Dienstag, den 2. September 1913, S. 221
Schwäbischer Merkur, Mittwoch 3. September Nr. 408 Mittagsblatt, kommentarlose Meldung, “Aufhebung des Personaladels in Württemberg” a.a.O. Schwäbische Kronik, des Schwäbischen Merkurs zweite Abteilung, Mittwoch, 3. September 1913, Nr. 409, Abendblatt. Kommentar, eine Kurze Schilderung der Bemühungen, die Regierung zur Abschaffung des “alten Zopfes” zu bewegen und Genugtuung über den plötzlichen Erfolg.
(4) Friedr. Freiherr von Gaisberg-Schöckingen: Das Königshaus und der Adel von Württemberg, Pforzheim o.J. (1908), S. 21 und S. 69: “Der Personaladel ist von Hause aus natürlich nur für die für ihre Verdienste um den Staat damit geehrte Person gedacht, er wird aber ohne weiteres auf die Ehefrau übertragen, was ohne Zweifel eine Überschreitung des Begriffes Personaladel bedeutet, wenn sie auch wohl von jeher geduldet worden zu sein scheint, eine Bestimmung hierüber ist mir nicht bekannt.” Hingegen v. Owstien: Adelsrechtliche Fragen, in: Deutsches Adelsblatt, Nr. 49,3.12.1932, S. 692, Ziff. 14. “In Württemberg war der persönliche Adel mit der Bezeichnung “von” verbunden mit der Verleihung des Militär-Verdienst-Ordens und der vier obersten Klassen des Ordens der Württembergischen Kräne und an alle Inländer, die die Staatsämter der vier obersten Rangstufen erlangten. In Württemberg war der persönliche Adel deshalb sehr verbreitet; er wurde durch Königliche Verordnung vom 1. September 1913, jedoch verbleib er denjenigen, die ihn vorher bereits erlangt hatten, es leben daher noch zahlreiche Träger des württembergischen persönlichen Adels. Die Frauen der persönlichen Adligen nahmen in Bayern gewohnheitsrechtlich an dem Adel teil, in Württemberg wurde dagegen der persönliche Adel nicht auf die Ehefrau des Beliehenen ausgedehnt.”
(5) Die Rangordnung ist bis zum Ende der Monarchie u.a. in den Staatshandbüchern von Württemberg abgedruckt.
(6) Der angeblich 1580 verliehene Reichsadel wurde 1755 bestätitgt und erneuert. Die Angaben in der heraldischen Literatur variieren stark und sind an manchen Stellen offensichtlich ungenau und nur auf Siegelabdrucke gestützt, die von der Urform weitgehend abweichen.
(7) Das Amt des Wappencensors erscheint im Hof-und Staatshandbuch des Königreichs Württemberg
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