Nutzungsrechte
Nutzungs- und Urheberrechte eines Wappens
Grundsätzlich ist zwischen Urheberrechten, Nutzungsrechten und der Führungsberechtigung eines Wappens zu unterscheiden.
Urheberrechte
Urheberrechte sind nicht veräußerbar. Sie verbleiben bei demjenigen, der das Wappen entworfen hat. Bei einer Wappenstiftung durch Pro Heraldica verbleiben diese Rechte daher bei uns.
Nutzungsrechte
Die Urheberrechte sind mit dem gesamten Umfang der Nutzungsrechte verknüpft. Nutzungsrechte können abgetreten werden. Daher überträgt Pro Heraldica die Nutzungsrechte an den Wappeninhaber, der die Führungsberechtigung hat.
Führungsberechtigung
Der Wappeninhaber darf dann bestimmen, wer außer ihm das Wappen führen darf. Mit der Vergabe der Führungsberechtigung überträgt auch er die Nutzungsrechte an den von ihm bestimmten Personenkreis.
Dies bedeutet gleichzeitig: Man darf sich nicht einfach ein Wappen aneignen, nur weil der Familienname identisch ist (heraldische Vorgehensweisen).

