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Heraldik

Familienwappen prüfen oder neu gestalten lassen

  • Möchten Sie die Führungsberechtigung für ein historisches Familienwappen überprüfen lassen?
  • Besitzen Sie bereits ein Familienwappen und möchten dessen Herkunft und Berechtigte erforschen?
  • Oder denken Sie darüber nach, für Ihre Familie ein eigenes Wappen stiften und gestalten zu lassen?

In all diesen Fällen stehen Ihnen unsere erfahrenen Heraldiker mit fachkundiger Beratung zur Seite. Wenn Sie bereits eine konkrete Anfrage haben, können Sie direkt unser Kontaktformular. nutzen.

Die zwei Wege zur rechtmäßigen Wappenführung

Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, ein Familienwappen rechtmäßig zu führen:

1. Annahme eines historischen Familienwappens

Ein bereits bestehendes Wappen kann übernommen werden, sofern die erforderliche Abstammung und Führungsberechtigung nachgewiesen werden können.

2. Stiftung eines neuen Familienwappens

Ist keine Berechtigung zur Führung eines historischen Wappens gegeben oder wünschen Sie ein eigenes Wappen für Ihre Familie, kann ein neues Familienwappen gestiftet werden.

Nachfolgend finden Sie ausführliche Informationen zu beiden Möglichkeiten.

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Mehr Informationen

Mit über 80 Jahren Erfahrung in der Familienforschung, Heraldik und Wappenprüfung zählt Pro Heraldica zu den führenden Experten für Familienwappen in Deutschland. Wir unterstützen Familien bei der Erforschung ihrer Herkunft, der Prüfung von Wappenführungsberechtigungen sowie bei der Stiftung neuer Familienwappen.

Im nebenstehenden Video erläutert Dr. Harald Heimbach, Geschäftsführender Gesellschafter von Pro Heraldica, die Grundlagen der rechtmäßigen Wappenführung in Deutschland. Er erklärt die Unterschiede zwischen der Übernahme eines historischen Familienwappens und der Stiftung eines neuen Wappens sowie die Voraussetzungen für eine rechtmäßige Wappenführung.

Darüber hinaus erfahren Sie, welche Herausforderungen bei der Prüfung historischer Familienwappen häufig auftreten, aus welchen Bestandteilen ein Wappen besteht und worin sich bürgerliche und adlige Wappen unterscheiden.

Das Video bietet einen fundierten Einstieg in die Welt der Heraldik und beantwortet wichtige Fragen rund um Familienwappen, Wappenrecht und Wappenführung.

1. Annahme eines historischen Familienwappens

Historische Familienwappen: Nicht der Name entscheidet, sondern die Abstammung

Für viele Familiennamen existieren in der heraldischen Literatur mehrere verschiedene Familienwappen. So sind beispielsweise für den Namen „Heimbach“ insgesamt 16 unterschiedliche Familienwappen dokumentiert.

Die bloße Namensgleichheit berechtigt jedoch nicht zur Führung eines historischen Familienwappens. Das Recht zur Wappenführung leitet sich nicht vom Familiennamen, sondern von der nachweisbaren Abstammung vom ursprünglichen Wappenstifter ab.

Genau hierin liegt der wesentliche Unterschied zwischen seriöser Heraldik und vereinfachenden oder unseriösen Angeboten, die Wappen allein aufgrund eines Namens zuordnen.

Nachweis der Abstammung vom Wappenstifter

Soll ein historisches Familienwappen übernommen werden, muss die genealogische Verbindung zwischen der heutigen Familie und dem ursprünglichen Wappenstifter lückenlos nachgewiesen werden. Nur wenn diese Abstammung eindeutig belegt werden kann, ist die rechtmäßige Annahme eines bestehenden Familienwappens möglich.

Die Voraussetzung hierfür ist eine sorgfältig recherchierte Familiengeschichte, die auf belastbaren Quellen und Archivunterlagen basiert. Unsere Heraldiker und Genealogen prüfen dabei, ob sich eine direkte Abstammungslinie zum Wappenstifter nachweisen lässt.

Wie häufig gelingt die Annahme eines historischen Familienwappens?

Die Chancen, im Rahmen einer genealogischen Forschung eine belegbare Berechtigung zur Führung eines historischen Familienwappens nachzuweisen, sind vergleichsweise gering. In den meisten Fällen lassen sich keine ausreichenden Belege für eine direkte Abstammung vom Wappenstifter finden.

Aus diesem Grund ist die Stiftung eines neuen Familienwappens häufig der praktikablere Weg. Dennoch prüfen wir jede Anfrage individuell und sorgfältig, um festzustellen, ob eine historische Wappenführung in Ihrem Fall möglich ist.

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2. Stiftung eines neuen Familienwappens

Ein eigenes Familienwappen stiften

Möchten Sie für Ihre Familie ein eigenes Wappen erstellen und dauerhaft für kommende Generationen bewahren? Die Schaffung eines neuen Familienwappens wird in der Heraldik als Wappenstiftung bezeichnet.

Der Weg zum eigenen Familienwappen lässt sich grundsätzlich in drei Phasen gliedern:

1. Gestaltung des Wappens
2. Dokumentation der Wappenstiftung
3. Registrierung und Veröffentlichung

Während des gesamten Prozesses werden Sie von einem erfahrenen Heraldiker von Pro Heraldica persönlich begleitet. Auf Grundlage Ihrer Familiengeschichte, Ihrer Wünsche und Vorstellungen entwickeln wir gemeinsam ein individuelles Familienwappen, das den anerkannten Regeln der Heraldik entspricht und die Identität Ihrer Familie dauerhaft repräsentiert.

Unsere Experten bereiten die von Ihnen eingereichten Unterlagen fachgerecht auf, erstellen einen heraldisch korrekten Wappenentwurf und begleiten die anschließende Dokumentation und Registrierung. Für alle von Pro Heraldica entworfenen Familienwappen garantieren wir die Registrierungsfähigkeit.

So entsteht ein einzigartiges Familienwappen, das rechtssicher dokumentiert und für zukünftige Generationen bewahrt wird.

Eine ausführliche Beschreibung des Ablaufs einer Wappenstiftung finden Sie hier.

Häufige Irrtümer rund um Familienwappen

Rund um die Themen Familienwappen, Heraldik und Wappenstiftung halten sich bis heute einige Missverständnisse. Die beiden häufigsten Vorurteile möchten wir im Folgenden näher erläutern und richtigstellen.

Vorurteil Nummer 1: Wappen sind dem Adel vorbehalten

Entgegen einem weit verbreiteten Vorurteil ist jeder Bürger berechtigt, ein Wappen zu führen – nicht nur adlige Familien.
Trotzdem denken viele Menschen noch heute, dass ein Familienwappen ein Privileg adliger Familien sei. Dieses galt durchaus für die Anfangszeit der Heraldik, die im 12. Jahrhundert zu finden ist, als die Ritter begonnen haben Vollrüstungen und geschlossene Visiere anzulegen. Damit der Freund vom Feind auf dem Schlachtfeld unterschieden werden konnte, wurden die größtmöglichen Flächen, eben die Waffen- später die Wappenschilde, entsprechend mit Zeichen und Farben bemalt. Dies war die Geburtsstunde der Heraldik. Da in der Regel nur adlige Familien im Vollharnisch auf dem Schlachtfeld zu finden waren, waren Wappen zunächst einmal auf diese Familien beschränkt. Das aufstrebende Bürgertum hat sich allerdings bereits im 13. Jahrhundert dieser adligen Privilegien bemächtigt. Seit dieser Zeit kennen wir bürgerliche Heraldik. Heute ist das Gros der in der Literatur nachvollziehbaren Familienwappen (etwa 90 %) bürgerlich.

Vorurteil Nummer 2: Wappen werden verliehen

Der Großteil der Menschen geht davon aus, dass Familienwappen verliehen wurden. Familienwappen wurden so gut wie nie verliehen. Wappen wurden gestiftet von Menschen, die öffentliche Ämter begleitet haben und somit eine Siegelführung notwendig war. Menschen, die einen sozialen Aufstieg gemacht hatten und es oftmals auch zum guten Ton gehörte, ein Wappen zu führen z.B. von Kaufleuten, die ihre Verträge siegelten etc..
Bereits vor Jahrhunderten hat man sich mit einem Heraldiker in Verbindung gesetzt und ein Wappen nach den eigenen Vorstellungen im Rahmen der heraldischen Regeln gestalten lassen.
Erst im Anschluss an diesen Stiftungsakt wurde das Wappen in der Regel bei den Landessouveränen, meistens bei den Fürsten oder bei den eingesetzten Hofpfalzgrafen zur Bestätigung eingereicht. An den Fürstenhöfen wurden solche Arbeiten gerne durchgeführt, da sich die Fürsten eine solche Arbeit in aller Regel auch gut honorieren ließen.

Heute werden Wappen noch genauso gestiftet wie damals. An der Vorgehensweise und an den Regeln der Heraldik hat sich in über 800 Jahren nichts geändert.

Familienwappen in Deutschland im Vergleich zu anderen Ländern

Grundsätzlich muss man in Europa zwischen konstitutionellen Monarchien und Demokratien unterscheiden. In allen Monarchien gibt es heute noch Ämter und Behörden. Die Herolde kümmern sich von Staats wegen um die Belange der Heraldik und der Genealogie. Als Bürger eines solchen Landes können Sie einen Antrag zur Stiftung und Registrierung eines Familienwappens stellen. Ein solches Amt hatten wir bis 1919 auch in Deutschland (das Reichsheroldsamt) mit Sitz in Berlin.

Heute kümmern sich in der BRD Vereine um die Belange der Heraldik und der Genealogie. Mittlerweile gibt es über 100 genealogisch – heraldisch arbeitende Vereine, mit über 38.000 Mitgliedern. Die wenigsten übernehmen heraldische Arbeiten und erstellen eine Wappenrolle. Die heute anerkannteste Wappenrolle, die Allgemeine Deutsche Wappenrolle, wird geführt vom Wappen-Herold. Im Oktober 2013 ist der 20. Band der Allgemeinen Deutschen Wappenrolle beim Wappen-Herold erscheinen. Der aktuelle Band der Allgemeinen Deutschen Wappenrolle ist gespickt von gelungenen Familienwappen, vielen hochinteressanten und weit zurück reichenden Familiengeschichten und den Wappen etlicher bekannter Persönlichkeiten.

Heraldische Richtigkeit und Einmaligkeit

Der Wappen-Herold führt als einer der wenigen Vereine weltweit, auch ein internationales Generalregister. Zwei Auflagen müssen im Wesentlichen bei der Registrierung eines Familienwappens beachtet werden: Die heraldische Richtigkeit und Einmaligkeit eines Wappens.

Heraldische Richtigkeit

Die heraldischen Regeln stammen aus der Anfangszeit der Heraldik, also aus dem 12. Jahrhundert und haben heute noch ihre Gültigkeit. In den heraldischen Regeln ist klar definiert, welche Elemente ein Wappen enthalten darf. Es werden nicht nur Heraldik Symbole, sondern auch die Heraldik Farben, Fragen der Gestaltung, des äusseren Rahmens und der Proportionen festgelegt. So sind bei einem Vollwappen der Schild, der Helm, die Decken- und die Helmzier zwingend notwendig. Besteht ein Wappen lediglich aus einem Schild, so ist es in der BRD nicht registrierfähig.

Einmaligkeit

Der Heroldsausschuss des Wappen-Herolds nimmt ein Familienwappen nur dann an, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Symbol- und Farbkombination bisher noch nicht belegt ist. Dies stellt bei ca. 1,7 Millionen bekannten Familienwappen, die im Laufe der letzten 800 Jahre im deutschsprachigen Raum entstanden sind, durchaus ein recht umfangreiches Unterfangen dar.

Genealogie mit über 18.000 heraldischen Dokumentationen. Wir können deshalb gewährleisten, dass ein neu gestiftetes Wappen auch wirklich einmalig ist. Solch eine Einmaligkeitsprüfung, wie sie bei Pro Heraldica möglich ist, kann sonst nirgendwo gemacht werden. Hierbei greifen wir auch auf das Lebenswerk von Dr. Ottfried Neubecker zurück, unter anderem auf die historische Wappenbilderregistratur, die in fünf Jahrzehnten geschaffen wurde und einen kleinen Niederschlag im „Großen Wappenbilderlexikon“ gefunden hat .
Dr. Ottfried Neubecker wird in Fachkreisen als “Papst der Heraldik” bezeichnet und gilt als einer der größten Heraldiker des 20. Jahrhunderts.
Anhand dieser umfangreichen Sammlungen können Wappen nur aufgrund von vorhandenen Symbolen identifiziert werden. Oft bekommen wir Anfragen, bei denen lediglich ein Wappen ohne dazugehörigen Namen vorhanden ist, z.B. auf alten Möbel- oder Schmuckstücken. Dank der historischen Wappenbilderregistratur konnten wir schon viele Wappen erfolgreich identifizieren.

Historische-Wappenbilderregistratur

Historische Wappenbilderregistratur

Zur Veröffentlichung und Registrierung eines Wappens müssen dann reprofähige Druckunterlagen und Textmanuskripte eingereicht werden. Die Wappenrolle selbst steht als Belegexemplar in allen großen deutschen Bibliotheken und Archiven aus und garantiert zum Einen, dass die Fachwelt drauf Zugriff hat und zum Anderen, dass in Jahrhunderten das Familienwappen in Verbindung mit den familien- geschichtlichen Daten immer noch nachvollzogen werden kann. Aus der Veröffentlichung leitet sich auch der rechtliche Anspruch des Familienwappens ab. Dieser kann auf Basis des Registrierungstextes dann beim Missbrauch auch zivilrechtlich eingeklagt werden.

Abschliessend gilt es noch anzumerken, dass eine heraldische Tradition nur dann auch Überlebenschancen hat, wenn sie tatsächlich gelebt wird. Das heisst, wenn das Familienwappen auch aktiv in der Familie zu entsprechenden Anlässen (Siegelringe zum 18. Geburtstag, runde Ehejubliläen, Berufsabschlüsse der Kinder etc) weitergegeben wird. Wir bieten unseren Kunden zahlreiche Möglichkeiten an, ihr Wappen kunsthandwerklich zu verarbeiten. Als Siegel, mit dem Sie Ihre Korrespondenz versehen können, in Form eines Siegelringes und anderen Schmuckstücken als Zeichen der Familienzugehörigkeit. Die Möglichkeiten sind nahezu endlos. Gerne senden wir Ihnen hierzu ausführliche Informationen zu und beraten Sie ausführlich.

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