Wege zur rechtmäßigen Wappenführung
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Nirgendwo ist in der Heraldik und Genealogie so viel Unsinn getrieben worden wie in den letzten 200 Jahren zum Thema Familienwappen. Und wir werden immer wieder gefragt: was macht ein ordnungsgemäßes Wappen aus? Wie definiert sich eine Führungsberechtigung? Was unterscheidet ein bürgerliches von einem adeligen Wappen? Diese Fragen beantwortet Harald Heimbach heute und veranschaulicht diese an Beispielen.
Rechtmäßige Wappenführung
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten der rechtmäßigen Wappenführung. Die erste Möglichkeit der rechtmäßigen Führung eines Familienwappens ist, dass ein solches schon aus der Historie der Familie vorhanden ist. Hier muss allerdings einer der Stammväter eine solche Tradition begründet haben. Wir gehen davon aus, dass über die Hälfte der Wappen, die wir eingereicht bekommen, nicht registrierungsfähig sind, da sie weder den heraldischen Regeln entsprechen noch eine Führungsberechtigung für das jeweilige Familienwappen gegeben ist.
Namensgleichheit und Führungsberechtigung
Für die meisten Familiennamen gibt es nämlich mehrere Wappen in der Literatur. Allein auf den Namen Heimbach, der nicht allzu häufig vorkommt, konnten wir 16 Familienwappen in der deutschsprachigen Literatur ausfindig machen. Jetzt ist es aber nicht möglich zu sagen, ich suche mir davon das aus, das mir am besten gefällt und dieses anzunehmen, weil es auf meinen Namen lautet. Das Recht auf eine historische Wappenführung leitet sich nicht aus einer Namensgleichheit sondern aus einer genealogischen Herkunft ab. Das bedeutet, wenn wir einer Familie ein historisches Wappen zusprechen wollen, müssen wir definitiv nachweisen, dass sie lückenlos vom Stifter eines Wappens abstammt.
Heraldische Reisende um 1900
Hier unterscheidet sich seriöse Heraldik von unseriöser Heraldik. Ich betone dies, da es vor allem in der Kaiserzeit schick war, ein Familienwappen zu führen. Es zogen damals sogenannte heraldische Reisende durch die Lande und haben industriellen Familien, Gastwirtsfamilien, reichen Bauernfamilien Wappen angedient. Aus der Literatur wurden damals namensgleiche Wappen herausgesucht, z.B. aus dem Siebmacher, und dieses dann den Familien angeboten. So sind vor allem in der Zeit um 1900 viele Wappen in Familien gekommen, wo sie eigentlich nichts zu suchen haben. Diese Wappen wurden nicht hinterfragt und wurden von Generation zu Generation weitergegeben. Nicht selten passiert es, dass wir ein solches Wappen heute eingereicht bekommen und den Familien mitteilen müssen, dass sie ein Wappen führen, das ihnen nicht zusteht und mit dessen Führung sie sich rein rechtlich gesehen sogar strafbar machen.
kein historisches Wappen ohne Familienforschung
Das bedeutet: Der Weg zur Führung eines historischen Familienwappens führt zwangsläufig über eine Familienforschung. Ich muss wissen, wer waren meine Vorfahren, wo kommen sie her, was für einen sozialen Stand hatten sie. Und nur wenn dieser entsprechend hoch war, besteht überhaupt die Chance, auf ein historisches Wappen zu stoßen.
Wappenstiftung
Sollte kein historisches Wappen vorhanden sein, so hat nach wie vor in Deutschland jede Familie das Recht, eine solche Tradition neu zu begründen, das heißt ein Familienwappen zu stiften. Die heraldischen Regeln stammen aus der Anfangszeit der Heraldik aus dem 12. Jahrhundert und haben sich bis heute nicht verändert, d.h. eine Wappengestaltung erfolgt heute nach den gleichen Regeln wie im 12. Jahrhundert. Wir erarbeiten das Wappen mit unseren Kunden zusammen und bringen dieses dann zur Veröffentlichung und Registrierung. Auf die Wappenstiftung werden wir in einem separaten Video eingehen.
Bestandteile ordentliches Wappen
Ich möchte Ihnen jetzt noch ein paar Beispiele zeigen, wie ein ordentliches Wappen aussieht, welche Bestandteile und Farben gibt es. Wir veröffentlichen Grundsätzlich vollwappen. Dieses besteht aus dem Schild, dem Helm, den Decken, dem Oberwappen, der sogenannten Helmzier. Die persönlichen Elemente befinden sich immer im Wappenschild und in der Helmzier. Helm und Decken gehören zwangsläufig zu einem Vollwappen, haben aber nur schmückenden Charakter.
Unterschied Bürgerliche und Adlige Wappen
Der Unterschied zwischen bürgerlichen und adeligen Wappen liegt nur in wenigen Details, die heraldischen Regeln gelten also für beide Familien. Bürgerliche Wappen haben einen geschlossenen Stechhelm. Dieser kann frontal oder seitlich gezeigt werden. Den Übergang zwischen Helm und Helmzier bildet ein sogenannter Wulst. Im Gegensatz dazu ist das adlige Wappen von einem offenen Bügel- oder Spangenhelm geziert und der Übergang zwischen dem Helm und dem Oberwappen wird durch eine Krone gebildet. Wenn Sie also bürgerliche Wappen mit diesen adligen Attributen sehen, kann in aller Regel etwas nicht stimmen.
Wir haben teilweise schon bürgerliche Wappen mit Hermelinmänteln, mit kaiserlichen Kronen oder Schildhaltern gesehen. Das ist ungeheuerlich anmaßend und hat mit sauberer und seriöser Heraldik nichts zu tun.
Literatur über unseriöse Heraldik
Es gibt ein Buch, das wir immer gerne zu diesem Thema anführen. Herausgebracht vom ehemaligen Präsidenten des Herolds, Jürgen Arndt: “Der Wappenschwindel – seine Werkstätten und ihre Inhaber: Ein Blick in die heraldische Subkultur”. In dem Buch wird diese Subkultur, die um die Jahrhundertwende entstanden ist, beschrieben.
Unser Anliegen
Es ist uns ein Anliegen, unseren Kunden zu erklären, was gute und seriöse Heraldik ausmacht und wie Sie herausfinden, ob ein Wappen heraldisch richtig ist. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, uns Wappen zur Prüfung einzusenden. Sie werden selbstverständlich im Vorfeld über anfallende Kosten informiert.

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