Vorurteile zum Thema Familienwappen
Um das Thema Familienwappen ranken sich viele Mythen und Vorurteile. Wenn sich Menschen mit diesem Thema an uns wenden, stellen wir immer wieder fest, dass sich auch heute noch hartnäckig ein paar Vorurteile rund um dieses Thema halten. Die häufigsten Vorurteile um das Thema Familienwappen nehmen wir heute unter die Lupe und räumen damit auf:
Vorurteil 1: Wappen sind dem Adel vorbehalten

„Coat of Arms of the United Kingdom in Scotland (1837-1952)“ von SodacanDiese Vektorgrafik wurde mit Inkscape erstellt. – Eigenes Werk. Lizenziert unter CC BY-SA 3.0 über Wikimedia Commons.
Zum einen hören wir immer wieder, dass Familienwappen dem Adel vorbehalten sind. Es ist natürlich richtig, dass Familienwappen zunächst das Privileg von adligen Familien waren. Als die Ritter begonnen haben, Vollrüstungen anzulegen und aufs Schlachtfeld zogen, waren die Vollharnische in der Regel Söhne aus adligen Familien. Das aufstrebende Bürgertum hat sich allerdings im 13. Jahrhundert relativ rasch dieser adligen Privilegien bemächtigt. Heute können wir über 90 Prozent der in der deutschen Literatur vorhandenen Familienwappen bürgerlichen Familien zuordnen.
Vorurteil 2: Nur ein altes Wappen ist ein echtes Wappen
Auch heute noch werden neue Familienwappen gestiftet. Und zwar weil es heute wie früher Familien gibt, die für Ihre Familie ein Zeichen der Familienverbundenheit stiften wollen. Sozusagen ein ganz persönliches Log, ein Zeichen für die nächsten Generationen. Es kommt nicht selten vor, dass Familien mit einem vermeintlich ihrer Familien zuzuordnenden Wappen zu uns kommen und sich dann herausstellt, dass sie dafür gar keine Führungsberechtigung besitzen. Denn wie wir in unserem Beitrag “Wege zur rechtmäßigen Wappenführung” bereits ausführlich erläutert haben, leitet sich die Führungsberechtigung aus der genealogischen Herkunft ab.
Vorurteil 3: Wappen werden verliehen
Von ganz wenigen Ausnahmen abgesehen sind Wappen nicht verliehen worden. Die Wappen wurden gestiftet von Familien, die vielleicht einen sozialen Aufstieg gemacht haben oder wenn ein Wappen aufgrund der Siegelführung notwendig war. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Person ein öffentliches Amt bekleidete. In diesem Fall setzte man sich mit einem Heraldiker in Verbindung, der das Wappen gestaltete. Anschließend wurde das Wappen zur Veröffentlichung, Registrierung oder öffentlichen Legitimier
ung gebracht. Dies geschah in der Regel durch die Landessouveräne, die Landesfürsten oder die eingesetzten Hofpfalzgrafen direkt. Seit 1919 gibt es in Deutschland keine Monarchie mehr. Insofern gibt es bei uns auch kein Amt mehr, das sich von Staats wegen um die Heraldik oder um die Genealogie kümmert. Davor gab es ein Reichsheroldsamt mit Sitz in Berlin. Solche Ämter und Behörden werden auch heute noch von unseren Kollegen in den Monarchien in Großbritannien, Norwegen oder Dänemark weitestgehend noch geführt. Bei uns in Deutschland gibt es so eine staatliche Institution allerdings nicht mehr. Diese Aufgaben werden in Deutschland von Vereinen wie z.B. dem Wappen Herold übernommen.
