Überraschenderweise kam durch eine unserer genealogischen Forschungen der Mord an einem Vorfahren ans Tageslicht.
Am 22. Februar des Jahres 1866 kam es gegen 1 Uhr zu einem folgenschweren Vorfall vor einer bayerischen „Restauration“ (Wirtshaus).
Johann Leonhard H., Besitzer der Gaststätte in Mögeldorf (gehört heute zu Nürnberg) und zudem Maurermeister, wurde auf offener Straße von dem Straßenarbeiter Herr M., der mit drei Bekannten dort war, niedergestochen.
Unter den erhaltenen und ermittelten Dokumenten zu Johann Leonhard H. gehört auch dessen Taufeintrag, in welchem ein Randeintrag seinen Tod als meuchelmörderisch bezeichnet. Des Weiteren sind auch Artikel in der Nürnberger Abendzeitung und dem Nürnberger Journal erhalten, welche zusammengenommen auf einen grässlichen Hergang schließen lassen:
Während der Täter Herr M. mit einem Messer auf H. einstach, der offenbar nicht zur Gegenwehr im Stande war, standen die Kumpane von M. tatenlos daneben. Der seinem Arbeitgeber zu Hilfe eilende Kellner Hausleitner wurde indes schwer an der Hand verletzt, ihm wurden einige Finger „durchschnitten“.
Die drei Freunde des Täters M. wurden kurz darauf festgenommen und mit der Leiche des Ermordeten konfrontiert, woraufhin sie in die Nürnberger Fronveste gebracht wurden; diese ist bis heute erhalten.
Da die Bezeichnung Fronveste im modernen Strafwesen nicht mehr gebräuchlich ist, gehen wir hier kurz auf den Begriff ein, um die Folgen für die Verurteilten zu verdeutlichen. Eine Fronveste ist eine Art von Gefängnis, in dem die Gefangenen, je nach Ort und Zeit, oftmals Arbeitsdienste zu verrichten hatten bzw. wo ihnen Körperstrafen auferlegt wurden. In jedem Fall deutete die Bezeichnung auf eine sehr unangenehme Gefangenschaft hin.
Nürnberger Fronveste und Schleyerturm im Jahr 2011
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Von Vitold Muratov – Own wok, CC BY-SA 3.0, Link
Im oben beschriebenen Fall war der Haupttäter M. bis zur Gefangennahme seiner Bekannten flüchtig. Er stellte sich dann jedoch freiwillig und wurde zu den anderen dreien gebracht.
Der erste Artikel aus dem Nürnberger Journal endet an diesem Punkt, wobei der Verfasser mit einer gewissen Häme anmerkt: „Das saubere Kleeblatt [Zahl der Blätter ist Anspielung auf Zahl 4 der Verurteilten] ist nun vollständig hinter Schloss und Riegel“.
Als M. anschließend vor Gericht geführt und auch ihm die Leiche des H. gezeigt wurde – wobei eine große Menge Schaulustiger zusammenkam -, stritt er die gegen ihn erhobenen Vorwürfe des Mordes ab und plädierte auf seine Unschuld.
Der im Zuge der Tat verstümmelte Kellner sagte jedoch als Zeuge gegen M. aus und identifizierte ihn zweifelsfrei als den Mörder.
Die drei noch immer ihre Unschuld versichernden Mittäter, denen die unterlassene Hilfe dem Opfer gegenüber zur Last gelegt wurden, baten anschließend um ihre Freilassung.
Die verschiedenen Unschuldsbeteuerungen scheinen vor Gericht jedenfalls auf taube Ohren gestoßen zu sein, denn laut Bericht in der Nürnberger Abendzeitung wurden alle am Tod des H. Beteiligten wieder ins Gefängnis gebracht. Der Text schließt mit den Worten: „Alle vier haben ihre Mordstudien in Correctionsanstalten vollendet“.
Über das weitere Schicksal der Inhaftierten geht aus der zeitgenössischen Berichterstattung nichts hervor.
Für die Witwe des Gastwirts kann hingegen festgehalten werden, dass sie die „Restauration“ (Restaurant) nach dem Tod ihres Mannes weiterführte; dies geht aus einer Anzeige im Fränkischen Kurier vom 10. Juni 1866 hervor, in der sie diverse Köstlichkeiten in besagter Gaststätte anbietet.
Mitwirkende an diesem Beitrag: Konstanze Wandersleb und Felix Riehm












