Kurioses: Starb Johann Georg Stocker durch einen Fluch seiner Frau?
Claude Antoine de Quenaudon ist im Jahr 1682 in Revigny in Lothringen zur Welt gekommen. Seit spätestens März 1707 hielt er sich dort aber nicht mehr auf und ließ (vertreten durch seinen Vater, den Procurator von Revigny, Jean Quenaudon) sein dortiges Grundstück für sechs Jahre verpachten.
Damals befand sich Europa mitten im Spanischen Erbfolgekrieg, und Claude-Antoine de Quenaudon stand in Diensten des französischen Königs Ludwigs XIV., war zeitweise Wärter über die Militärpferde.
Am 26. November 1713 heiratete er die Breisacherin Maria Ursula Antonia Paul(in) und am 6. August 1714 erhielt das Paar gemeinsam das Straßburger Bürgerrecht – und zwar gratis: D.h. der Bräutigam muss sich das Bürgerrecht durch besondere Verdienste (vermutlich im Spanischen Erbfolgekrieg) erworben haben. Der Eintrag zur Bürgerrechtsverleihung in Straßburg ist erhalten, und darin ist auch einwandfrei auf seine Abstammung vom Procurator Jean Quenaudon in Revigny verwiesen:

Ehefrau Maria Ursula Antonia verstarb Anfang 1729. Noch vor Ablauf des Trauerjahres verlobte sich der Witwer am 19. Oktober 1729 mit der ebenfalls verwitweten Maria Elisabetha Eva Stocker geb. Jäger. Ihr erster Ehemann war der Burkheimer Bürgermeister Johann Georg Stocker gewesen, zu Zeiten der Heirat erst ganz kurz ein Witwer, was für ihn mysteriöserweise tödliche Folgen haben sollte:
Stockers erste Frau hatte ihm im Wahn vorhergesagt, das er innerhalb eines Jahres sterben würde, wenn er noch vor Ablauf des Trauerjahres erneut heiraten würde! Ein wirksamer Fluch? Denn tatsächlich starb Stocker 59-jährig fast zehn Monate nach dem Tod seiner ersten Frau. Die Todesursache war ein zehnwöchiges Leiden an Schwindsucht und Durchfall.

Übersetzung:
1726, 15ter November
Herr Johann Georg Stocker, Konsul, 59 Jahre, an Blutruhrfieber [bzw. Durchfall] und Schwindsucht leidend, für 10 Wochen darniederliegend, [hat] die Heiligen Sakramente empfangen.
Gestorben im 10. Monat nach dem Tod seiner verstorbenen Ehefrau [d.h. sie verstarb im Januar 1726]. Von ihr wurde sein Tod im Wahn vorhergesagt, wenn seine neue Braut N.N. [also unbekannten Namens] innerhalb eines Jahres folgen würde. Die Sünde [beging] er nach drei Tagen des Fastenjahres [= Trauerjahres]. Es lebe Gott.
