Gestorben am 1. Frimaire im elften Jahr der Republik
Eine korrekte Datierung der Lebensdaten von Vorfahren gehört zweifelsohne zu den Kernaufgaben der Ahnenforschung. Voraussetzung hierfür sind nicht nur der Zugang zu den entsprechenden Dokumenten und Urkunden sowie die Fähigkeit altdeutsche oder lateinische Handschriften lesen zu können, sondern auch die Fähigkeit aus dem Schriftgut die richtigen Schlüsse zu ziehen. Die umfassende Kenntnis der historischen Hilfswissenschaften wie der Chronologie ist dabei besonders hilfreich wie folgender Fall beweist.
Eine genealogische Nachforschung führte uns zur Sterbeurkunde des Matthias S., welcher im linksrheinischen Tönisberg westlich von Duisburg (Nordrhein-Westfalen) zur Zeit der französischen Besatzung gestorben war. Die Urkunde befand sich in hervorragendem Zustand, die Handschrift leserlich und trotzdem: das genaue Sterbedatum blieb zunächst im Dunkeln. Zur Datierung wurde seinerzeit nämlich nicht „unser“ gregorianischer Kalender, sondern der französische Revolutionskalender herangezogen. Dieser besaß nicht nur im revolutionären Frankreich Gültigkeit, sondern wurde mit der Expansion Frankreichs durch die Revolutionsarmee (1. Koalitionskrieg) und Napoleon auch in besetzten Gebieten angewandt. Zwar wurde schon ab dem 1. Januar 1806 wieder nach dem gregorianischen Kalender datiert, aber ab 1793 geistern nun die unbekannten Zeitangaben durch alle möglichen Urkunden. So auch in unserem Fall:
Transkrption:
Vom Ersten Tag des Monats Frimaire Eÿlften Jahr der frankischen Republik.
Sterbe-akt von Matthias S. verschieden den Ersten Frimaire
um nuÿn Uhr des abends seines Standes Taghlöhner des Alters von nuÿnundzegzig Jahre, gebohren zu Antonius bergh Departments der Ruhr
wohnhaft zu Antonius bergh, departemts der Ruhr, Canton Kempen
Quelle: Standesamt Tönisberg
Rekonstruieren wir zunächst die Jahresangabe. Am 5. Oktober des Jahres 1793 hatte der französische Nationalkonvent die Einführung des Revolutionskalenders beschlossen. Diese neue Zeitrechnung begann rückwirkend mit dem 22. September 1792, dem Gründungsdatum der Republik und der Herbstnachtgleiche, was zugleich den Jahresanfang markiert. Da es kein Jahr 0 gibt, beginnt demnach das elfte Jahr, das wir suchen, mit dem Herbst 1802 und endet im Sommer 1803.
Auch Wochen und Monate waren neu organisiert worden. Das Jahr hatte zwar weiterhin zwölf Monate aber immer zu je 30 Tagen. Jeder Monat war in drei Dekaden eingeteilt. Die zehn Tage dieser Dekaden hießen primidi, duodi, tridi usw. décadi, wobei der zehnte Tag der Woche, der Feiertag war. (Ab 31. März 1802 wieder siebentägige Woche). Außerdem wurden neue Monatsnamen eingeführt, die sich an der Ökonomie der jeweiligen Jahreszeit orientierten. Sie hießen:
| Automne (Herbst) | Vendémiaire = Weinmonat (September) |
| Brumaire = Nebelmonat (Oktober) | |
| Frimaire = Reifmonat (November) | |
| Hiver (Winter) | Nivôse = Schneemonat (Dezember) |
| Pluviôse = Regenmonat (Januar) | |
| Ventôse = Windmonat (Februar) | |
| Printemps (Frühling) | Germinal = Keimmonat (März) |
| Floréal = Blütenmonat (April) | |
| Prairial = Wiesenmonat (Mai) | |
| Eté (Sommer) | Messidor = Erntemonat (Juni) |
| Thermidor = Hitzemonat (Juli) | |
| Fructidor = Fruchtmonat (August) |
Am Ende des Jahres folgten die Ergänzungstage, die jours complémentaires, zeitweise auch sansculottides genannt: fête de la vertu, fête du genie, fête du travail, fête des récompenses und im Schaltjahr noch fête de la Révolution. Diese Tage waren Festtage; die christlichen Feiertage waren abgeschafft worden. Für unsere Datierungsaufgabe bedeutet das, dass Matthias S. im November 1802 verstorben sein muss und zwar am „Ersten Tag des Monats“, was unserem 22. November entspricht.
Zuletzt sei noch erwähnt, dass selbst die Zeitangaben einen anderen Wert erhielten, sie wurden auf ein Dezimalsystem umgestellt. Der Tag begann um Mitternacht und hatte fortan 10 Stunden. Diese waren wiederum in 100 Minuten unterteilt, die jeweils 100 Sekunden zählten. Die Sekunde wurde damit ca. 14% kürzer, die Minute um fast die Hälfte länger und die Stunde fast zweieinhalb mal so lang. Wenn wir davon ausgehen, dass auch bei der Stundenangabe in unserer Urkunde die französische Dezimalzeit gemeint war, so entspricht der angegebene Todeszeitpunkt von 9 Uhr in etwa unserem 21:36 Uhr. Der Zusatz „des abends“ lässt allerdings erahnen, dass eher die Uhrzeit eines Tages mit zweimal zwölf Stunden gemeint ist.
Nachdem die Republik durch das Kaiserreich wieder abgelöst war, wurde auf Beschluss des Senats durch ein Dekret Napoleons vom 9. September 1805 der Revolutionskalender zum Jahresende abgeschafft und der alte gregorianische Kalender am 1. Januar 1806 wieder eingeführt. Die großen Schwierigkeiten, die sich aus dem vom ganzen übrigen Europa abweichenden Kalender ergaben, wurden somit beseitigt.
Wie Sie selbst einmal eine Datierung vornehmen möchten, haben wir eine kleine Aufgabe für Sie. Folgender Eintrag entstammt dem Geburtsregister des Standesamts Köln.
Bonne chance!
Transkrption:
MAIRIE d Cologne
ARRONDISSEMENT communal d Cologne
Du quatorzieme jour du mois de Prairial l`an treize de la République francaise
ACTE DE NAISSANCE de Therése O.,
née le quatorze Prairial à onze heures de matin, fille de Antoine O., tailleur et de Christine A., epoux demeurant rue de Maximin No. 2681.
Übersetzung:
Bürgermeisterei Köln
Regierungsbezirk Köln
Den 14. Tag des Monats Prairial im 13. Jahr der französischen Republik
GEBURTSURKUNDE der Therese O.,
geboren den 14. Prairial um elf Uhr morgens, Tochter des Anton O., Schneider und der Christine A., Eheleute, wohnhaft Maximinstraße No. 2681.
Quelle: Geburtsregister Standesamt Köln (erhalten beim Landesarchiv NRW, Abteilung Rheinland in Duisburg).

