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Genealogische Forschungsergebnisse – Schönfärberei

Faerbewerkstatt

Der Waid- und Schönfärber Johann Friedrich D?pling stand 1695 und 1696 in Zusammenhang mit der Erlangung des Bürgerrechtes in Konflikt mit seiner Zunft. Darüber gibt es Akten des Stralsunder Rates: ?Im Jahre 1695 hatte Johann Friedrich Deplingen hieselbst das Bürgerrecht als Waidt- und Schönfärber erlangt. Hiegegen kamen die Schwarz- und Schönfärber beim Rathe ein und baten den Deplingen aufzugeben sich der Ausübung der Färberei zu enthalten, der Rat aber schlug es ab, sie kamen hiegegen noch einmal ein, allein wieder vergebens, hierauf wanden sie sich ans Hofgericht und führten die Appelation bei dem selben auch ein, allein der Rath verweigerte die Appellation zu deferiren und die Acta zu übersenden, behauptete, dass die Sache nicht appellabel sein und berichtete dieses ans Hofgericht, worauf auch die Sache liegen blieb; zuletzt übergab der Deplingen noch beim Rathe die Anzeige, dass die Waidt- und Schönfärber von der Regierung ein absonderliches Privilegium und eine Rolle erhalten hätten und legte zugleich die Abschrift dieser Rolle bei, womit diese Sache beendet blieb.?

Heute muss man diese altertümliche Sprache schon übersetzen, zumindest aber sehr genau lesen, um den Sinn hinter einem solchen Dokument zu erkennen (kennt man das nicht auch heute noch, wenn „der Amtsschimmel wiehert“). Also, worum handelte es sich in der Angelegenheit Johann Friedrich D?pling?

Die Waid- und Schönfärber Stralsunds sprachen sich deshalb gegen eine Berufsausübung des Johann Friedrich D?pling aus, weil er diesen in Wirklichkeit sehr anspruchsvollen Beruf angeblich nicht wirklich erlernt hatte. Stattdessen hatte er lediglich bei dem Stralsunder Färber Hans Christoff Schwancke eineinhalb Jahre lang gearbeitet und sich dort ums Holzfahren, Feuermachen, Ausfahren und die Hausarbeiten gekümmert. Also keine fachbezogene Lehre absolviert! Schwancke wiederum war nach Auskunft des Schwarz- und Schönfärberamtes ebenfalls kein Färber, sondern ein Feldscher und Kammerdiener des Feldherren gewesen, der „… alhier ehe wir unser Privilegia erhalten, und in der schlimmen Zeit wie alle Meister unseres Handwerks todt, und es nur lauter Witfrawen in Stralsund gewesen, eine Witwe von unser Hantierung geheyratet und dadurch die Färberey zu treiben sich angemaßet.“

Dem D?pling attestierten die Kollegen, dass er „auch in Lübeck bey einem Manisten sich ein paar jahr aufgehalten, nachdem auch nach Holland gewesen, und von dieser handtierung etwas, wie woll nichts ordentliches und wie sichs gebühret, gefaßet haben soll, und daher wir ohnmöglich zugeben können, daß Er der Farberey alhir gebrauche.“

Den ordentlichen Abschlss einer Lehre erkannten ihm die Meister des Schwarz- und Schönfärberamtes also nicht zu, woraufhin der Abgewiesene dem Rat Belege seiner Tätigkeit als Färber in Lübeck und Holland vorlegte, wo er offenbar jeweils zwei Jahre das Färberhandwerk doch erlernt und ausgeübt hatte, nachdem ihm dies bei Schwancke nicht möglich gewesen war.

Vermutlich hatte er mit seinem Einspruch doch noch Erfolg, denn als er am 21. Mai 1717 in Stralsund heiratete, wurde er als Kaufmann, Waid- und Schönfärber Johann Friedrich D?pling erwähnt.

24. März 2011/von Birgit Scheible
Schlagworte: Genealogie
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