Ein geheimnisvoller Brief
Als Kaplan Thomas D., zugleich Chorherr in Konstanz, ebenda 1659 starb, hatte er testamentarisch offenbar alle seine Angelegenheiten geregelt hinterlassen. Als die Erben aus seiner Heimatgemeinde bald darauf am Bodensee eintrafen, um ihren Erbteil am Nachlass in Besitz zu nehmen, fühlten manche sich jedoch ungerecht behandelt – offenbar war der Erbteil nicht üppig genug ausgefallen. Zudem erhielt einer der Erben einen Brief vom Konstanzer Generalvikar, den er auf dem Rückweg dem kirchlichen Amt Heiligkreuztal übergeben sollte. Auf der Rückfahrt über den Bodensee, heißt es, seien die Erben dann aber „übereingekommen, daß jeder seinen Teilzettel habe und der Brief eigentlich nicht so wichtig sei, so daß sie ihn auch wegwerfen könnten“ – was sie dann auch taten. Nur neiderfüllter Vandalismus, eine Lappalie?
Weit gefehlt! Obwohl bis heute keine direkten Anhaltspunkte über den tatsächlichen Inhalt des Briefes vorliegen, gab dessen Vernichtung noch im Jahre 1682, also 23 (!) Jahre später, Anlass zu Streit bis hin zum Gerichtsverfahren: Einer der Erben von damals, Jakob B., klagte wegen Verleumdung. Der nun Angeklagte hatte zuvor Jakob B. angezeigt, dieser habe den Brief in den See „fliegen lassen.“ Jakob B. musste nach einem Vergleich nicht nur die stolze Summe von 20 Gulden und 30 Kreuzern an das Amt Heiligkreuztal Strafe zahlen, sondern hatte auch sein Amt am örtlichen Gericht eingebüßt. In Jakob B.s Darstellung war Martin D., ein Verwandter des Priesters, der tatsächliche Übeltäter. Jedoch konnte B. für seine Anschuldigung keine Beweise präsentieren. Martin D. bestritt seine Täterschaft und wettete gegen seine Schuld kurioserweise um ein Fuder Wein – ein Fuder entspricht je nach Region bis zu 1.950 Liter Wein (!). Weitere Zeugen wollten nichts bemerkt haben.
Letztendlich wurde die Verleumdungsklage des Jakob B. abgewiesen. Es bestand jedoch Anspruch auf Revision, sodass der geheimnisvolle Brief möglichweise noch weiter hohe Wellen schlug.
(Auf diesen interessanten wie rätselhaften Fall stießen unsere Forscher im Zuge einer erfolgreichen Familienforschung in Baden-Württemberg. Als Quellen wurden u.a. Dokumente des Hauptstaatsarchivs Stuttgart und des Staatsarchives Sigmaringen herangezogen.)

