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Familienforschung

Aufstieg und Machterhalt der württembergischen Ehrbarkeit

(Fortsetzung zum Blogbeitrag vom 17. Juni 2020 zur Schwäbischen Ehrbarkeit)

Die Anfänge einer politischen Mitsprache der Ehrbarkeit

Der politische Einfluss der Ehrbarkeit resultierte hauptsächlich daraus, dass sie die Mitglieder für den Landtag stellte, die sog. Landstände. Während sich die Landstände in Württemberg als Vertreter der einflussreichen Landesbewohner später herausgebildet haben als in manchen anderen Territorien, erlebten sie im Zuge verschiedener Krisen im 15. Jahrhundert einen rasanten Aufstieg. Denn den württembergischen Grafen wurden im Gegenzug für die Unterstützung bei Notlagen oder größeren Vorhaben immer wieder Zugeständnisse abgerungen.

Stetiger Einflussgewinn

Wirklichen politischen Einfluss erreichte die Ehrbarkeit, als die gräfliche Regierung in der zweiten Hälfte des 15. Jahrhunderts nicht mehr ohne die finanzielle Unterstützung der Landstände auskam. Mit dem Tübinger Vertrag wurde der Ehrbarkeit 1514 ein weitreichendes und erstmals auch konkret schriftlich fixiertes politisches Mitspracherecht eingeräumt. Wobei der „gemeine Mann“ allerdings gezielt von einer politischen Beteiligung abgehalten wurde. Als der Adel bald darauf durch die Reformation aus der politischen Landschaft Württembergs ausschied, gewann die bürgerliche Ehrbarkeit über die Landstände weiter an Einfluss.

Verteidigung ihrer Stellung und letztendlicher Bedeutungsverlust

Uhland-Denkmal-Sammelfoto_L_Schaller_1896

Uhland-Denkmal Photographer: Unknown author Publisher: Verlag Ludwig Schaller, Stuttgart / Public domain

In der Folgezeit wurde dieses Partizipationsrecht immer wieder auf die Probe gestellt. Insbesondere seit sich die Vertreter des Hauses Württemberg bemühten, einen möglichst absolutistischen – durch ihre alleinige Entscheidungsgewalt ausgezeichneten – Herrschaftsstil durchzusetzen. Den Höhepunkt dieser Auseinandersetzungen bildete der württembergische Verfassungskampf. Dieser von 1805 bis 1819 andauernde Konflikt brach aus, als Friedrich I., frischgebackener König Württembergs von Napoleons Gnaden, den Tübinger Vertrag gegen den Wiederstand der Landstände durch eine neue Verfassung ersetzen wollte. Aufgrund der Gebietsgewinne Württembergs durch das Bündnis mit Napoleon war es in der Zwischenzeit zudem zu einer Ergänzung der Ehrbarkeit durch eine katholische Oberschicht gekommen. Die um ihren Einfluss fürchtenden Landstände setzten alle Räder in Bewegung, um diese aufgezwungene Verfassungsreform zunichte zu machen und zum „guten alten Recht“ zurückzukehren. Dabei tat sich der bekannte Dichter Ludwig Uhland (1787-1862) besonders hervor. Obwohl sie dieses Ziel nicht erreichten, gelang es ihnen immerhin, Friedrichs Sohn Wilhelm I. drei Jahre nach dessen Regierungsantritt zu einer Kompromisslösung zu zwingen und ihren Einfluss somit weitgehend zu behaupten. Durch verschiedene Reformen, insbesondere das allgemeine Wahlrecht für Männer, wurde das exklusive Recht der Ehrbarkeit in den Landtag einzuziehen offiziell aufgehoben. Dadurch stand der Landtag einer breiteren Gesellschaftsschicht offen. Besonders deutlich zeigt diesen Wandel der Fall des Eduard Pfeiffer. Er erhielt 1868 als erster jüdischer Bürger einen Sitz im württembergischen Landtag und hatte diesen bis 1876 inne. De facto wirkten das Ansehen und der politische Einfluss der Ehrbarkeit aber noch längere Zeit nach.

9. Juli 2020/von Felix Riehm
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