Datenschutz in der Familienforschung
Ziel unserer Familienforschungen ist es, möglichst viele Informationen über die Vorfahren unserer Auftraggeber zu erhalten. Die Dokumente, die eine Zughörigkeit zu einer Familie belegen, finden unsere Forscher in den jeweiligen Archiven. Allerdings sind wir bei der Archivforschung an bestimmte Altersgrenzen gebunden, was den Zugriff auf die Dokumente zum Zwecke der Ahnenforschung betrifft.
Personenstandsgesetz seit 2009
Am 1. Januar 2009 ist in Deutschland das neue Personenstandsgesetz (PStG) in Kraft getreten. Vor diesem Zeitpunkt galt die Regel, dass alle sogenannten Personenstandsunterlagen ab dem 1. Januar 1876 ausschließlich direkten Nachfahren zugänglich sind. Der Hintergrund: Am 1.01.1876 wurde das kirchliche Monopol zur Führung von Tauf-, Trau- und Totenbüchern aufgehoben. Gleichzeitig wurde die staatliche Beurkundung von Geburt, Heirat und Tod verpflichtend. Und dieses fixe Datum bedeutete für unsere Familienforscher oft ein großes Hindernis, da es im Laufe der Zeit einen immer längeren Zeitraum betraf, auf den kein Zugriff bestand. Insofern hat das neue Personenstandsgesetz einige Erleichterungen für unsere Forschungen mit sich gebracht, da sich die Fristen teilweise enorm verkürzt haben.
Zugriffsfristen der Register
Seit in Kraft treten des neuen Personenstandsgesetzes gelten für den Zugriff auf die entsprechenden Register folgende Fristen:
Eheregister 80 Jahre
Geburtenregister 110 Jahre
Sterberegister 30 Jahre
Vor Ablauf dieser Fristen ist zunächst wie bisher die Benutzung für Zwecke der Ahnenforschung möglich. Das Einsehen der Daten für eine Familienforschung ist nach allgemeiner Rechtsprechung zwar ein berechtigtes, aber kein rechtliches Interesse. Deshalb dürfen nur Ehepartner bzw. Lebenspartner, Vorfahren und Abkömmlinge der betreffenden Person diese Daten einsehen.
Welche Daten finden sich in den Registern?
Aber welche Daten befinden sich überhaupt in den jeweiligen Registern?
Eheregister:
- Tag und Ort der Eheschließung
- Vorname und Familienname der Ehegatten
- Geburtsdatum und Geburtsort der Ehegatten
- Religionszugehörigkeit
- die nach Eheschließung geführten Familiennamen
Lebenspartnerschaftsregister:
- Tag und Ort der Lebenspartnerschaftsschließung
- Vorname und Familienname der Lebenspartner
- Geburtsdatum und Geburtsort der Lebenspartner
- Religionszugehörigkeit
- die nach Lebenspartnerschaftsschließung geführten Familiennamen
Geburtenregister:
- Vorname und Familienname des Kindes
- Ort, Datum und Uhrzeit der Geburt
- Geschlecht
- Vornamen und Familiennamen der Mutter und des Vaters (auf Wunsch auch deren Religionszugehörigkeit)
Sterberegister:
- Vorname und Familienname des Verstorbenen
- Ort und Tag der Geburt des Verstorbenen
- Religionszugehörigkeit
- Ort, Datum und Uhrzeit des Todes

